Abi-Streich: Unfälle nicht immer versichert

17.04.2024

Vektor: BerlinAmMorgen/AdobeStock

Das Abitur in Bayern steht vor der Tür. Und dann? Endlich vorbei, endlich frei! Nach den Prüfungen werden die Abiturientinnen und Abiturienten von Übermut geleitet: Es folgt an vielen Gymnasien und Gesamtschulen der mit Spannung erwartete Abi-Streich. Was, wenn dabei ein Unfall passiert?

Mal lustig, mal skurril, mal mehr Sachbeschädigung als originell – und manchmal auch gefährlich: Unfälle bei Abi-Streichen sind keine Seltenheit. Und im Gegensatz zu sonstigen Schulunfällen bezahlt dann die gesetzliche Unfallversicherung nicht automatisch die Heilbehandlung von verunglückten Schülerinnen und Schülern. Die Fälle werden vielmehr sehr kritisch geprüft.

Es sind nur Unfälle versichert, die auf von der Schule organisierten Schulveranstaltungen passieren. Und das ist bei Abi-Streichen meistens nicht der Fall. Sie stehen gerade nicht unter Aufsicht, Kontrolle oder Einflussnahme der Schule, sondern werden von den Abiturienten und Abiturientinnen in Eigenregie geplant, durchgeführt und oft bis zum letzten Tag geheim gehalten.

Gefährliche Kletterpartien, zugeschüttete Flucht- und Rettungswege oder geflutete Klassenräume haben oft weitreichende Folgen, die privat verantwortet und ‚ausgebadet' werden müssen. Verantwortliche an Schulen und Eltern sollten rechtzeitig darauf hinweisen: Halsbrecherische Aktionen bitte lieber unterlassen – ein Streich muss nicht gefährlich sein, sondern originell.

 

 

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