Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zum 2. Oktober 2025 die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben aus der alten Unfallverhütungsvorschrift sind zwischenzeitlich in aktuellerer Form in das staatliche Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeflossen und die Vorschrift ist damit in ihrer bisherigen Form überholt.
Wesentliche Vorgaben finden sich nun in der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, die Sie auf folgender Seite finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/emfv/index.html
Um die Anforderungen der Verordnung zu konkretisieren, wurden drei Technische Regeln erarbeitet:
• TREMF-NF für den Niederfrequenzbereich
• TREMF-HF für den Hochfrequenzbereich
• TREMF-MR für Magnetresonanzverfahren
Die drei Technischen Regeln helfen bei der konkreten und praktischen Umsetzung der EMFV und stehen in aktueller Form auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der zum Download bereit:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TREMF/TREMF
Weiteres finden Sie auch in unseren Bekanntmachungen der KUVB und der Bayer. LUK.
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