Geänderte DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

13.02.2026

Geänderte DGUV Vorschrift 2
„Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Ab dem 01. März 2026 gilt bei der KUVB eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 zur Regelung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Unternehmen.


Die wichtigsten Änderungen der DGUV Vorschrift 2 im Überblick

Ausweitung des Kleinbetriebsmodell auf bis zu 20 Beschäftigte
Die Grenze für die vereinfachte Betreuungsform wird von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Damit können zukünftig mehr Betriebe von den Regelungen für Kleinbetriebe profitieren.

Erweiterte Zielgruppen für die Sifa-Ausbildung
Die Anforderungen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) werden erweitert. Ein ingenieur- oder sicherheitstechnischer Abschluss ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich. Neben weiteren Studienabschlüssen können sich künftig auch Personen mit Abschlüssen in Biologie, Chemie oder Arbeits- und Organisationspsychologie zur Sifa qualifizieren.

Betreuung wird digitaler
Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Betriebe künftig auch digital betreuen, z. B. per Videosprechstunde, wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind. Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien können bis zu einem Drittel der Leistungen der betrieblichen Betreuung umfassen. 

DGUV Regel konkretisiert Vorschrift 2
Eine neue DGUV Regel 100-002 erläutert die DGUV Vorschrift 2 mit praxisnahen Beispielen. Sie unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der Vorschrift im Betrieb.

Informationen und Downloads im Internet:

https://kuvb.de/praevention/sicherheit-organisieren/dguv-vorschrift-2

 

 

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