Gut abgesichert bei der Pflege

14.02.2024

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Aktuell sind rund fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die große Mehrheit wird in den eigenen vier Wänden versorgt – und dort vor allem von Angehörigen. Übernehmen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn die Pflege ihrer Nächsten, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Menschen, die Angehörige pflegen, sind bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert. Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, müssen verschieden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden. Dazu zählen der Haushalt der pflegebedürftigen Person, der Haushalt des oder der pflegenden Angehörigen, aber auch der Haushalt einer dritten Person.
  • Die Pflege muss unentgeltlich erbracht werden. Bei nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
  • Die Pflegeleistungen müssen mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und auf mindestens zwei Tage verteilt sein
  • Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.


Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind Hilfen bei der Haushaltsführung und alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen versichert. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, die Zubereitung von Mahlzeiten oder auch die Begleitung bei Arztbesuchen sowie Wege von und zu Behörden.

Welche Pflegetätigkeiten versichert sind, wie angestellte Pflegekräfte zu versichern sind und was die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige leistet, fasst der Flyer Initiates file download„Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege“ zusammen.

Weitere Infos finden Sie Opens internal link in current windowhier.

 

 

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