Gut abgesichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit

05.12.2025

Bild: Fotolia/Gerhard Seybert

Ohne den ehrenamtlichen Einsatz von Millionen von Menschen würde unsere Gesellschaft kaum funktionieren. Gut zu wissen, dass die vielen Helferinnen und Helfer gesetzlich unfallversichert sind.

Wer sich für andere einsetzt und sich ehrenamtlich engagiert, ist gesetzlich unfallversichert und hat damit Anspruch auf umfassende soziale Leistungen. Darauf weisen die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesnfallkasse zum "Internationalen Tag des Ehrenamts" am 5. Dezember hin.

Zum versicherten Personenkreis bei KUVB und Bayer. LUK gehören beispielsweise:

  • kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
  • Mitglieder von Ausländer-, Jugend- oder Seniorenbeiräten
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfeleistungsorganisation
  • Schülerlotsinnen und Schülerlotsen
  • Wahlhelfer/innen
  • Elternbeiräte
  • Schöffinnen, Schöffen und Zeugen

Die Tätigkeit muss 

  • freiwillig und unentgeltlich erfolgen (aber: Aufwandsentschädigunen stehen der Definition des Ehrenamts grundsätzlich nicht entgegen
  • dem öffentlichen Bereich (staatliche bzw. kommunale Einrichtung) zuzuordnen sein
  • im Sinne einer öffentlichen Aufgabe ("Amt") übertragen worden sein

 Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst sowohl Unfälle, die während des Ehrenamtes selbst passieren, als auch Unfälle auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Auch Ausbildungsveranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz. Für die „Ehrenamtler“ selbst ist die Versicherung kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand.

Neben dem klassischen Ehrenamt gibt noch das sogenannte „bürgerschaftliche Engagement“. Dazu gehören die vielen engagierten Männer und Frauen, die ehrenamtlich in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig sind, beispielsweise bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, im Rahmen der Flüchtlingshilfe, bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens. Auch sie sind bei Unfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Wer bei der Ausübung seines Ehrenamtes einen Unfall erleidet, sollte dies in der Geschäftsstelle der Einrichtung melden, für die er unentgeltlich im Einsatz ist und außerdem dem behandelnden Arzt mitteilen, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Denn die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.

Welcher Unfallversicherungsträger im Versicherungsfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Art der Aufgaben sowie nach der Organisations- bzw. Rechtsform des Unternehmens. Ist das Unternehmen oder die Einrichtung in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft, sind in Bayern KUVB und Bayer. LUK zuständig, bei privater Trägerschaft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). 

Weitere Informationen finden Sie Opens internal link in current windowhier oder in unserem Flyer.

 

 

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