Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse setzen zum 01. Oktober 2021 die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Vorschrift GUV-V C9 „Kassen“ außer Kraft.
Die alte Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik sowie den neuesten Erkenntnissen und Entwicklungen im Überfallgeschehen. Mit der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ rücken Regelungen für die Prozesse beim Umgang mit Bargeld in den Vordergrund. Es werden insbesondere die Schutzziele und das zu erreichende Sicherheitsniveau für folgende Arbeitsbereiche formuliert.
Der Geltungsbereich der neuen Unfallverhütungsvorschrift wird deutlich erweitert. Sie gilt dann für
Alle genannten Arbeitsplätze bzw. Tätigkeitsbereiche sind in den Mitgliedsbetrieben von KUVB und Bayer. LUK vorhanden und werden damit zukünftig von den Regelungen der neuen Vorschrift erfasst. Hervorzuheben ist die erstmalige Einbeziehung von Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in die Vorgaben der DGUV Vorschrift 25.
Die Konkretisierung der Unfallverhütungsvorschrift erfolgt durch vier neue DGUV Regeln, die unsere Mitgliedsbetriebe bei der Umsetzung der Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit unterstützen:
Die Bekanntmachung der neuen Unfallverhütungsvorschrift finden Sie für die KUVB hier und für die Bayer. LUK hier.
Die neue DGUV Vorschrift 25 finden sie hier zum Download.
Die oben genannten DGUV Regeln in der immer aktuellen Ausgabe können Sie auf der Publikationsdatenbank der DGUV herunterladen.
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