Neue DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ tritt in Kraft

25.05.2021

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse setzen zum 01. Juni 2021 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in der Fassung vom November 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Vorschrift GUV-V C 22 außer Kraft.

Die DGUV Vorschrift 38 wurde neu strukturiert, inhaltlich grundlegend überarbeitet und an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Neu ist der ausdrückliche Hinweis, dass auch Solo-Selbstständige und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen, in den Pflichtenkreis einbezogen sind.

Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden auf die wesentlichen beschränkt. Entsprechend der besonderen Gefährdung und dem Unfallgeschehen bei Bauarbeiten enthält die Unfallverhütungsvorschrift bußgeldbewehrte Regelungen zu Leitung und Aufsicht, Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen, Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz, bauspezifische Vorgaben für Verkehrswege, Arbeitsplätze und -verfahren.

Mitgliedsbetriebe der KUVB und der Bayer. LUK finden die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ hier.

Die Vorgaben in der aktualisierten Unfallverhütungsvorschrift werden durch eine neue, parallel erarbeitete DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert. Diese erklärt die einzelnen Regelungen der Vorschrift 38 und bietet eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.

 

 

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