Sicherheit für Wahlhelferinnen und -helfer
Ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften anlässlich des Tags des Ehrenamts und vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen hin.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen sowie auf die dafür notwendigen Wege. Der Versicherungsschutz ist für die Wahlhelfenden kostenfrei.
Für die Bundestagswahl im Februar 2025 werden rund 650.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal und unterstützen bei der Auszählung der Stimmzettel. Grundsätzlich gilt: Personen, die ehrenamtlich im Auftrag einer Schule, der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Wahlhelfende. Die Kosten des Versicherungsschutzes tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen private Aktivitäten wie zum Beispiel Essen, Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der Wahl.
Welche Leistungen erbringen die Unfallversicherungsträger?
Sollte bei den genannten Tätigkeiten ein Unfall passieren, bietet die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen:
In Bayern sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) während der Ausübung ihres Ehrenamtes unfallversichert.
Weitere Hinweise:
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