Alle Mitglieder der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und einschlägiger Unfallverhütungsvorschrift eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Beschäftigten sicherstellen. Insbesondere für die Vielzahl kleiner Mitglieder in ganz Bayern wurde im Jahr 1994 beim Verband, in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag, ein Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) eingerichtet. Der ASD nimmt bei seinen Mitgliedern - dazu zählen Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände, Stiftungen, Hilfeleistungsunternehmen usw. - die Aufgaben eines Betriebsarztes und/oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahr.