Nach einer Übergangszeit wurde ab 01.01.2019 der bisherige Lohnnachweis per Extranet bzw. Papier durch den Lohnnachweis Digital ersetzt.
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrags, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigen jährlich zahlen.
Für die Beschäftigten sind die Entgelte für das jeweilige abgelaufene Beschäftigungsjahr mittels Lohnnachweis digital zu melden.
Bitte beachten Sie die gesetzliche Meldefrist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Beschäftigungsjahr 2023, die am 16.02.2024 endet. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, müssen wir die Lohnsumme von Amts wegen schätzen.
In drei Schritten zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises
1. Stammdaten abrufen
Zuerst rufen Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten ab. Für das Beschäftigungsjahr 2024 ist dies ab dem 01.11.2023 möglich. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten:
Wenn Sie schon länger bei der KUVB/Bayer. LUK Mitglied sind, haben Sie im Oktober 2022 ein Schreiben erhalten, in dem wir Ihnen die Unternehmensnummer mitgeteilt haben, die die bisherige Mitgliedsnummer bei der KUVB/Bayer. LUK ersetzt. Neue Unternehmen erhalten die Zugangsdaten mit der Anmeldebestätigung.
2. Stammdatenantwort verarbeiten
Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.
3. digitalen Lohnnachweis abgeben
Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Der digitale Lohnnachweis enthält folgende Angaben
Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlung- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.
Weitere Informationen zur Umstellung von der Mitgliedsnummer auf die Unternehmensnummer beim Lohnnachweis digital finden Sie hier.
Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt wird, muss für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwendet werden (z. B. SV-Meldeportal). Nähere Infos können sie der Kurzanleitung zur Lohnsummenmeldung an die gesetzliche Unfallversicherung im SV-Meldeportal entnehmen.
Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Allerdings muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist. Hierfür sind folgende Daten zu verwenden:
Betriebsnummer der KUVB (BBNRUV) | 87661207 | |
UV-Grund | A 09 | |
Gefahrtarifstelle (GTST) | 9 (Beschäftigte mehr als 10 Wochenstunden - PRHH 1) | |
99 (Beschäftigte nicht mehr als 10 Wochenstunden oder nicht länger als 6 zusammenhängende Monate - PRHH 2) | ||
Beitragsmaßstab | 5 |
Die Zugangsdaten (PIN) werden Ihnen mit der Anmeldebestätigung von der KUVB/Bayer. LUK mitgeteilt. Falls die Zugangsdaten dennoch benötigt werden, können diese per E-Mail (mibei@kuvb bzw. haushaltshilfen@kuvb.de) oder über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften angefordert werden.
Weitere und detailliertere Informationen zum digitalen Lohnnachweis und zum neuen UV-Meldeverfahren hält die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereit.
Auf der Interneseite der DGUV finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen und den Fehlerkatalog.