Betrieblicher Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist nicht mehr gültig. Sie ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten:

In Bezug auf Covid-19 rückt damit das Ermessen der Arbeitgebenden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in den Fokus.

 

Hinweise und Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des BMAS:

  • Internetseite des RKI zum Infektionsschutzgesetz
    Grundsätzliche Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institut (RKI).
  • Internetseite des BMAS: BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
    Das BMAS stellt Antworten auf die häufigsten Fragen zum Betrieblichen Infektionsschutz bereit.

Stand: Februar 2023