Fahrsicherheitstraining für Freiwillige Feuerwehren in Bayern

(Bild: Feuerwehr Markt Altdorf)

Gemeinschaftsprojekt der KUVB und dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Das Führen eines Feuerwehrfahrzeuges unter Einsatzbedingungen stellt an die Fahrer und Fahrerinnen sehr hohe Anforderungen. Bei speziellen Fahrsicherheitstrainings werden diesen theoretische Kenntnisse über die Fahrphysik und insbesondere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um auch in schwierigen Verkehrssituationen richtig reagieren zu können.
2010 wurde das Fahrsicherheitstraining für Freiwillige Feuerwehren als Projekt gestartet. Da sich dieses Präventionsangebot als äußerst erfolgreich herausgestellt hatte, wurde es bis 2017 immer wieder verlängert. Aufgrund der anhaltend große Nachfrage und die hervorragenden Rückmeldungen, hat die Selbstverwaltung der KUVB beschlossen, die Unterstützung der Fahrsicherheitstrainings als fortlaufendes Präventionsangebot aufzunehmen.

Teilnahmevoraussetzung

An diesen bezuschussten Trainings können alle Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern teilnehmen, die als Maschinist bzw. Maschinistin auf Einsatzfahrzeugen (ab TSF-Einsatzfahrzeug) eingesetzt werden und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind.

Verteilung der Kontingente

Die Verteilung der Trainingskontingente erfolgt zu Beginn jedes Jahres über die Bezirksfeuerwehrverbände. Die Bezirksvorsitzenden erhalten die Kontingente durch die KUVB und werden gebeten, diese bedarfsgerecht an die Landkreise und kreisfreien Städte zu verteilen.

NEU: Kostenbeteiligung ab 2024

Nach vielen Jahren haben die Ausbildungsträger eine Erhöhung der Gebühren angekündigt. In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern wurde beschlossen, ab 2024:
1.    sowohl die finanzielle Förderung der KUVB, als auch
2.    den Eigenbeitrag pro Teilnehmer auf 45 € zu erhöhen.

Um eine Reduzierung der bisherigen Trainingskontingente aufgrund der steigenden Gebühren zu vermeiden, beabsichtigt die KUVB, die Haushaltsmittel für das Fahrsicherheitstraining ab 2024 ebenfalls entsprechend zu erhöhen. (Formal ist hierfür noch die Genehmigung der Selbstverwaltung der KUVB Ende 2023  erforderlich. Sie können jedoch davon ausgehen, dass eine entsprechende Zustimmung erfolgt.)

Pro Teilnehmenden muss ab 2024 ein Eigenbeitrag von 45,- € an den Veranstaltenden bezahlt werden. Die Differenz zur Kursgebühr wird von der KUVB direkt mit dem Ausbildungsträger abgerechnet. 
Wir empfehlen den Feuerwehrangehörigen, sich vor der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mit Ihren Kommunen in Verbindung zu setzen und um die Erstattung des Eigenanteils zu bitten.

Eine Erweiterung des Trainings über die von der KUVB vorgesehene Inhalte können in Absprache mit dem Ausbildungsträger erfolgen. Die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen von den Teilnehmer bzw. den Kommunen übernommen werden.  

Ausbildungsträger

Eine Initiates file downloadAufstellung der kooperierenden Ausbildungsträger finden Sie hier.
Um einen gesicherten Qualitätsstandard der Ausbildung zu gewährleisten und die Ausbildung nicht selbst zum Unfallschwerpunkt werden zu lassen, wurden die Ausbildungsträger anhand eines entsprechend festgelegten Anforderungskataloges ausgewählt.

Anmeldung

Die Landkreise werden gebeten, entsprechend den ihnen zugeteilten Kontingenten Gruppen mit Maschinisten und Maschinistinnen sowie Fahrzeugen zusammenzustellen und Kontakt mit einem der kooperierenden Ausbildungsträger aufzunehmen. 
Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen der Landkreisvertretung und einem der kooperierenden Ausbildungsträger. 
Die Reservierung der Trainings erfolgt über das Anmeldeformular. Damit ist gewährleistet, dass dem Ausbildungsträger trainingsrelevante Daten und Informationen vorliegen.
Um Missverständnissen bei Zuschüssen und deren Abrechnung vorzubeugen, erhalten die Landkreise für jedes Kontingent eine Bezugsberechtigung, die bei der Anmeldung dem Ausbildungsträger im Original vorgelegt werden muss.
Für den Fall einer kurzfristigen Absage einzelner Teilnehmender bitten wir,  „Ersatzpersonen“ bereit zu halten.

Wir bitten um Verständnis, dass ausnahmslos kein Zuschuss gewährt werden kann, für Trainings, die

  • über das oben aufgeführte Kontingent hinaus,
  • ohne Bezugsberechtigung oder
  • bei anderen Ausbildungsträgern

durchgeführt werden.

Wir bitten um Beachtung, dass Anmeldungen nicht über die KUVB oder den LFV erfolgen können. Termine und organisatorische Fragen zur Trainingsdurchführung werden ausschließlich zwischen dem Landkreisvertreter und dem Veranstalter abgesprochen.

Downloads

Hier finden Sie eine Aufstellung wichtiger Dokumente zum Fahrsicherheitstraining der KUVB:

Stand: 12.07.2024