Fahrsicherheitstraining für Fahrerinnen und Fahrer von Rettungswägen (RTW)

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Das Führen eines Rettungswagens unter Einsatzbedingungen stellt an die Fahrerinnen und Fahrer sehr hohe Anforderungen. Neben den besonderen physikalischen Fahreigenschaften eines RTW, bedingt durch den hohen Schwerpunkt und die hohe Masse des Fahrzeugs, spielen auch psychisch belastende Einsatzsituationen und weitere Einflussfaktoren, wie teilweise geringe Fahrerfahrung, das oft unberechenbare Verhalten anderer Verkehrsteilnehmenden aber auch die Uhrzeit und die Länge der Einsatzfahrten eine wesentliche Rolle, die letztendlich ein statistisch besonders hohes Risiko für einen Verkehrsunfall mit dem RTW bei einer Einsatzfahrt begründen.

Um das Risiko auf Einsatzfahrten zu senken, fördert die KUVB ab 2022 für vorerst 3 Jahre Fahrsicherheitstrainings für RTW mit jeweils 80 € je Fahrer/in.

Aktueller Hinweis

Ab Dezember 2022 werden Fahrsicherheitstraining nicht nur für ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer bezuschusst, sondern auch für hauptamtliche Fahrerinnen und Fahrer, die im Rettungsdienst tätig sind.
Die bisherigen Einschränkungen der berechtigten Personen sind damit entfallen.

Teilnahmevoraussetzung

Die KUVB bezuschusst ab 2022 für vorerst 3 Jahre Fahrsicherheitstrainings für RTW mit jeweils 80 €
für Fahrerinnen und Fahrer aus allen Rettungsdienstorganisationen, die

  • bei der KUVB versichert sind und
  • die im Rahmen Ihres Auftrages Einsätze mit Rettungswägen fahren.

Zusätzlich gelten folgende Bedingungen

  • Pro Jahr und Verband wird maximal die Teilnahme von 12 Personen bezuschusst.
  • Der Zuschuss wird nur für Trainings gewährt, die mit dem RTW durchgeführt wurden.

Anmeldung

Um das Angebot der Bezuschussung in Anspruch nehmen zu können beachten Sie bitte:

  1. Anmeldung direkt beim Anbieter
    Die Anmeldung erfolgt direkt beim jeweiligen Anbieter.
    Aus qualitätssichernden Gründen ist es notwendig, dass es sich um einen Anbieter handelt, der über den DVR qualitätsgesichert ist und dass das Training in einer geeigneten Umgebung stattfindet. Trainings bei anderen Anbietern können leider nicht bezuschusst werden.“.

  2. Kein Antrag bei KUVB erforderlich
    Dennoch bitten wir Sie, uns gleich nach der Anmeldung kurz über Termin und Anbieter ausschließlich per e-Mail praevention@kuvb.de zu informieren.

Abrechnung

Die Abrechnung der Zuschüsse erfolgt gesammelt einmal jährlich.
Dazu senden Sie uns bitte als gescannte PDF Dokumente:

  • Eine vom (Kreis-) Geschäftsführer unterschriebene Sammelabrechnung (Formular: hier)
  • alle Teilnahmebescheinigungen  
  • alle Rechnungen der jeweiligen Trainingsanbieter
  • und die ausgefüllten Bewertungsbögen (hier)

 ausschließlich an diese Adresse: praevention@kuvb.de

Bitte beachten Sie:

  1. Pro Jahr und Verband wird maximal die Teilnahme von 12 Personen bezuschusst.
  2. Der Zuschuss wird nur für Trainings gewährt, die mit dem RTW durchgeführt wurden.
  3. Aus haushaltstechnischen Gründen kann die Abrechnung jeweils nur bis zum 10. Oktober für das laufende Kalenderjahr erfolgen, spätere Eingänge können erst im nächsten Jahr abgerechnet werden.

Stand: 01.12.2022