Um einen sicheren und gesundheitsgerechten Betrieb in einer Kindertageseinrichtung gewährleisten zu können, sind Aufgaben und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowohl durch die Kita-Leitung als auch durch das pädagogische Personal zu organisieren beziehungsweise umzusetzen.
Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere:
• Integration von Sicherheit und Gesundheit in das pädagogische Konzept
(Sicherheits- und Gesundheitserziehung) und in entsprechende
Qualitätsstandards
• Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Kernaufgaben des
pädagogischen Personals (Schutz der Kinder, Schutz des pädagogischen
Personals)
• Ermitteln der Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz für den Geltungsbereich
"Kindertageseinrichtungen" und sich mit diesen vertraut machen
• Unterstützung des Trägers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und der Fachkraft für
Arbeitssicherheit/ der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt sowie
gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen (z.B. hinsichtlich Lärmbelastung,
Rückenbelastung, psychischer Belastungen)
• Beschreiben und Übertragen von Aufgaben zur Sicherstellung von Sicherheit
und Gesundheit für das pädagogische und technische Personal
sowie der Reinigungskräfte
• Regelmäßige Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheits-
kontrollen (z.B. Spielsachen, Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit den
Beschäftigten
• Festlegen von Regeln zum Umgang (Handhabung, Lagerung) mit chemischen
Arbeitsstoffen, insbesondere Desinfektions- und Reinigungsmitteln in
Zusammenarbeit mit dem Träger und der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Schutz der Kinder, z.B. vor Allergie auslösenden Stoffen
• Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen
• Kommunikation zum Thema Sicherheit und Gesundheit mit dem
pädagogischen Personal (z.B. Dienst- und Teambesprechungen)
• Informieren und Unterweisen der Beschäftigten im Bereich Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich Infektionsschutz
• Melden technischer, organisatorischer, personeller Mängel an die
zuständige Stelle des Trägers und Hinwirken auf Abhilfe
• Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der
Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt
Das pädagogische Personal
• setzt die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit um
• wirkt an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere der
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und der Entwicklung von
Maßnahmen aktiv mit
• ist im Rahmen seiner Kernaufgaben für die Sicherheit und die Gesundheit
der Kinder verantwortlich, ebenso für die Einhaltung von Maßnahmen zum
Selbstschutz, z.B. rückenschonendes Verhalten
• sorgt im eigenen Verantwortungsbereich für eine sicherheits- und gesundheits-
förderliche Umgebung für sich und die Kinder
• meldet technische, organisatorische, personelle Mängel an die
Kindergartenleitung
• kommuniziert mit der Kindergartenleitung über Fragen des Arbeitsschutzes
(z.B. eigene körperliche oder psychische Belastungen, Gefährdungen von
Kindern)
• leistet Erste Hilfe und dokumentiert diese
• fördert die Sicherheits- und Gesundheitsentwicklung der Kinder
Hinweise zum sicheren und gesunden Arbeiten im Alltag finden Sie hier.
Stand: April 2020