Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung seit dem 16.04.2020 den s. g. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard (ASS) einzuhalten. Zu dem ASS gelangen Sie hier.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel trat am 20.08.2020 in Kraft. Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Regel entfaltet dabei die s. g. Vermutungswirkung, d. h. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zu der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gelangen Sie hier.
Die abgestimmten Eckpunkte vom Kunstministerium und Gesundheitsministerium für die Erstellung individueller Schutz- und Hygienekonzepte für die bayerischen Museen finden Sie hier.
Das Thema Lüften ist als Schutzmaßnahme zur Reduzierung der Gefährdung durch virenhaltige Aerosole für alle Betriebsarten und Einrichtungen relevant. Für nähere Informationen zu Lüften, raumlufttechnische Anlagen, mobile Filtergeräte usw. möchten wir Sie auf unsere grundsätzlichen Informationen unserer Präventionsseite hinweisen.
Auf der Seite des Institutes für Arbeitschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) finden Sie eine Sammlung von FAQ zur Beschaffung und Benutzung von Atemschutz. Zu der Seite des IFA gelangen Sie hier.
Antworten auf die Tragedauer von FFP2/FFP3-Masken und der Tragepausen finden Sie hier.
Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat drei Handlungshilfen zum Thema "Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" erarbeitet:
Diese können Sie hier beziehen.
Das Sachgebiet "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Rettungsausrüstungen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Empfehlungen für die Unterweisung zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen (RA). Diese finden Sie hier.
Die Fachbereiche der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erläutern, wie die Verwendung von Arbeitsmitteln in sicherer Weise zu ermöglichen ist, wenn festgelegte Prüffristen aufgrund der derzeit bestehenden Einschränkungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie nicht eingehalten werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: Oktober 2020