Das Thema Lüften ist als Schutzmaßnahme zur Reduzierung der Gefährdung durch virenhaltige Aerosole für alle Betriebsarten und Einrichtungen relevant. Für nähere Informationen zu Lüften, raumlufttechnische Anlagen, mobile Filtergeräte usw. möchten wir Sie auf unsere grundsätzlichen Informationen unserer Präventionsseite hinweisen.
Zudem informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Lüften am Arbeitsplatz in Coronazeiten.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat eine branchenspezifische Handlungshilfe zum Arbeitsschutzstandard für die Branche Bürobetriebe und Call Center herausgegeben.
Diese Handlungshilfe gibt Ihnen eine Hilfestellung, was Sie speziell beim Betrieb von Bildschirm- und Büroarbeitsplätze beachten sollen.
Um zur Fachinformation der VBG zu kommen, klicken Sie bitte hier.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat eine branchenspezifische Handlungshilfe zum Arbeitsschutzstandard für die Branche Kreditinstitute herausgegeben. Folgende Themen werden behandelt:
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Diese Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.
Das Sachgebiet "Büro" des Fachbereichs "Verwaltung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert über die rechtliche Einordnung, die Voraussetzungen, aber auch die praktische Gestaltung des Arbeitens im Homeoffice. Ferner werden die Aspekte zur Arbeitsorganisation und zu psychischen Belastungen aufgegriffen.
Diesen Fachartikel finden Sie hier.
Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat drei Handlungshilfen zum Thema "Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" erarbeitet:
Sie können diese hier beziehen.
Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine Übersicht zu folgenden Fragestellungen online gestellt: „Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein?".
Diese finden Sie hier.
Sie finden hier entsprechende Stellungnahmen und Hinweise zum Umgang mit SARS-CoV-2 aus dem Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten.
Das Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten informiert zum Thema: Schutz vor SARS-CoV-2 versus Überfallprävention. Die zugehörige Stellungnahme finden Sie hier.
An Kassen- und Servicearbeitsplätzen in Kreditinstituten stehen Beschäftigte im direkten Kontakt zu Kunden/-innen. Neben den allgemeinen Verhaltensregeln kann ein besserer Schutz vor Ansteckung mit SARS-CoV-2 erreicht werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:
1. Begrenzen Sie die Zahl an Kundinnen und Kunden, die sich gleichzeitig in der Geschäftsstelle aufhalten.
2. Errichten Sie eine zusätzliche Barriere, einen sog. Tröpfchen-Schutz auf dem Schalter/Tresen zum Schutz der Beschäftigten.
3. Organisieren Sie Mindestabstände vor dem Schalter durch Markierungen auf dem Boden.
4. Um den Sicherheitsbedürfnis der Beschäftigten Rechnung zu tragen, spricht nichts dagegen den Kassen- bzw. Servicebeschäftigten - soweit möglich bzw. soweit verfügbar - geeigneten Atemschutz zur Verfügung zu stellen.
5. Machen Sie mittels Aushängen an den Kundeneingängen auf die allgemeinen Verhaltensregeln aufmerksam.
Ähnliche Maßnahmen finden Sie auch für andere Branchen und Tätigkeiten mit unmit-telbarem Kundenkontakt. Beispielsweise für die Branche Einzelhandel auf der Internetseite:
(DGUV: Informationen aus dem Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten)
An Kassen- und Servicearbeitsplätzen in Kreditinstituten mit biometrischer Identifikation können Beschäftigte mit einem zweiten Beschäftigten/einer zweiten Beschäftigten oder mit einem Merkmal der Kundin/des Kunden (eigene Debitkarte, PIN oder biometrischen Merkmal) Auszahlungen vornehmen
Dazu werden im Allgemeinen biometrische Scanner, im Wesentlichen Fingerprintscanner, von den anwesenden Beschäftigten genutzt.
Bei einer Überbrückung mittels Passworteingabe ist die technische Sicherstellung nicht mehr gegeben, dass zwei Beschäftigte eine Auszahlung durchführen müssen. Ein derartiges Vorgehen manipuliert die Sicherungseinrichtung und ist nicht zulässig.
Ein abgeschaltetes biometrisches Erkennungssystem hätte zur Folge, dass eine wirksame Anreizreduzierung von Überfällen nicht mehr gewährleistet ist. Es steht jedoch jedem Kreditinstitut frei, das Kassensicherungskonzept von biometrischer Identifikation hin zu einer BBA-Stelle nach § 18 der DGUV Vorschrift 26 „Kassen“ umzustellen. Dabei sind die entsprechenden Bedingungen (ständige Anwesenheit von zwei versicherten Personen mit Blickkontakt, Kennzeichnung am Kundeneingang und Kassenarbeitsplatz etc.) einzuhalten.
Die DGUV Vorschrift 26 „Kassen“ in Verbindung mit den Hinweisen aus den DGUV Informationsschriften 215-612 und 215-613 gelten uneingeschränkt.
Auch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist es nicht gestattet, Ausnahmen von den Reglungen der Unfallverhütungsvorschrift Kassen zuzulassen.
Die Pflicht, eine Maske an alle Kunden auszugeben, gibt es in Deutschland nicht. Wenn jedoch der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann, müssen die Masken vom Unternehmen gestellt werden - und zwar für alle Personen mit Zugang zu den Räumlichkeiten. Dies gilt damit auch für Fremdfirmen, die Ihre Geschäftsstelle(n) betreten.
Für den Einsatz in Sparkassen genügen jedoch Mund-Nase-Bedeckungen.
Die Fachbereiche der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erläutern, wie die Verwendung von Arbeitsmitteln in sicherer Weise zu ermöglichen ist, wenn festgelegte Prüffristen aufgrund der derzeit bestehenden Einschränkungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie nicht eingehalten werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Diesen finden Sie hier.
Stand: November 2020