Neue DGUV Regel "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Oktober 2024
Diese DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Vorschriften 17 und 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" und ersetzt somit die bisher in der Unfallverhütungsvorschrift enthaltenen Durchführungsanweisungen.
In dieser Regel werden konkrete Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung so beschrieben, dass ein Betrieb im Sinne eines modernen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewährleistet ist. Sie bietet somit eine Hilfestellung, die Vielfalt der kreativ gestalteten künstlerisch-szenischen Darstellungen rechtskonform zu realisieren.
Diese DGUV Regel richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft, selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Künstlerinnen und Künstler.
Aktualisierungen zur letzten Ausgabe März 2018:
Die vorliegende DGUV Regel wurde auf aktuelle Rechtsbezüge angepasst. Insbesondere wurden Verweise auf einschlägige Normen, Technische Regeln und das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV aktualisiert. Die Änderungen sind redaktionell.
DGUV Regel 115-002 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Neuer DGUV Grundsatz "Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik"
Juni 2021
Der DGUV Grundsatz 315-390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik mit den Grundsätzen für die Ermächtigung von Sachverständigen nach DGUV Vorschrift 17 bzw. 18“ gibt Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu erfüllen sind. Es werden die Qualifikationsanforderungen beschrieben, die mit der Durchführung von Prüfungen beauftragte Personen erfüllen müssen, sowie Festlegungen zur Auswahl von zur Prüfung befähigter Personen dargestellt.
Der vorliegende Grundsatz ersetzt die bisherige Fassung mit dem Titel „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios“, Stand April 2009. Im Gegensatz zur vorigen Fassung wurde er an die aktuelle Rechtsgrundlagen angepasst und umfassend überarbeitet. Veränderungen und Ergänzungen gegenüber des vorher geltenden DGUV Grundsatz 315-390 sind im Wesentlichen folgende:
- Ergänzung der Abschnitte „Prüfungen im Tourneebetrieb“ und „Prüfungen von Arbeitsmittel mit geringem Gefährdungspotenzial“
- Ergänzung des Abschnitt „Durchführung von Prüfungen“
- Anpassung des Abschnitt „Qualifikation und Auswahl der Personen für die Prüfung“ an die TRBS 1203
- Änderung der Festlegungen zum Umfang der Ermächtigen von Sachverständigen in Abschnitt 6
DGUV Grundsatz 315-390 Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik
Neue DGUV Information "Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen"
Januar 2021
In der neuen DGUV Information 203-036 werden die Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Show- und Projektionslasern ausführlich beschrieben und mit Beispielen und Grafiken erläutert.
DGUV Information 203-036 Laser-Einrichtungen für Show-und Projektionsanwendungen
Neue DGUV Information "Lasten über Personen - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen"
Juli 2020
Die neue DGUV Information 215-313 beschreibt den sicheren Umgang mit Lasten über Personen. Sie wendet sich an die organisatorisch und fachlichen Verantwortlichen für Produktionen und Veranstaltungen. Die neue Version wurde gegenüber ihrer vorherigen Fassung vom März 2017 hinsichtlich besonderer Lasten erweitert, redaktionell überarbeitet und an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst.
DGUV Information 215-313 Lasten über Personen