Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen unter den Gesichtspunkten von Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für eine wirksame Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Mit ihr ermitteln Sie im Betrieb die hierzu notwendigen Maßnahmen und legen gleichzeitig die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung dieser Maßnahmen fest. Regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilung führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb.

Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen:

Die wesentlichen Informationen und Hilfen hierzu finden Sie auf einer eigenen Opens external link in new windowWissensplattform der KUVB.

Die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Beurteilung, Festlegung von Maßnahmen, Durchführung, Überprüfung der Wirksamkeit, Dokumentation, Fortschreibung

Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen zur Gefährdungsbeurteilung zusammengestellt. Neben den (wichtigsten) rechtlichen Grundlagen finden Sie auch Arbeitshilfen, Checklisten und Informationen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.

Stand: April 2020