Wie warm darf es im Büro werden?
Nach der deutschen Arbeitsstättenverordnung sollte die Raumtemperatur im Büro 26 °C nicht überschreiten. Ob dies bei großer Hitze draußen möglich ist, hängt vor allem vom Gebäude ab und ob Sonnenschutz und Lüftungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Welche organisatorischen Maßnahmen sorgen für Abkühlung?
- zusätzliche Wärmequellen vermeiden, z. B. Drucker in separaten Räumen aufstellen
- elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
- in den frühen Morgenstunden gut lüften
- Gleitzeitregelungen nutzen, um zu kühleren Zeiten zu arbeiten
- Bekleidungsregeln lockern
- Ventilatoren anbieten
- zwischenzeitlich Pausen oder das Arbeiten in kühleren Räumen
Wie kommen Schutzeinrichtungen am besten zum Einsatz?
- Sonnenschutz effektiv steuern, z. B. Jalousien nach Sonnenstand regeln
- Jalousien geschlossen halten, sobald es außen wärmer ist als im Büro, ggf. auch nach der Arbeitszeit
- Lüftungseinrichtung rechtzeitig einschalten und ggf. auch nachts betreiben
Was kann jede Person für sich tun?
- leicht verdauliche Mahlzeiten mit hohem Flüssigkeitsgehalt zu sich nehmen
- genug trinken: Wasser, verdünnte Saftschorlen, Kräuter- und Früchtetees oder Brühe – nicht zu kalt und regelmäßig in kleinen Mengen
- wo möglich, kurzfristige Kühlung nutzen durch Wasser auf Armen und Handgelenken sowie kühle Tücher und Umschläge auf der Haut
Wenn die Temperaturen weiter steigen ...
Über 35 °C
Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung [...] nicht als Arbeitsraum geeignet.“. In der ASR A3.5 werden Maßnahmen wie bei "Hitzearbeit" (siehe DGUV Information 213-002) genannt, um trotzdem arbeiten zu können - u. a. Luftduschen, Hitzeschutzkleidung, Entwärmungsphasen. Manche dieser Maßnahmen sind im Büro nicht anwendbar. Die DGUV Information 215-520 schlägt daher im Büro den Einsatz eines mobilen Klimagerätes vor.
Maßnahmen können z.B. sein:
- Erhöhung der Luftgeschwindigkeit (z. B. durch Ventilatoren), Abschirmen der Wärmequelle
- Aufenthaltsdauer reduzieren, Reduzierung der Arbeitsschwere, geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung stellen (z. B. atmungsaktive Kleidung, Kühlkleidung), Zeiträume zum Abkühlen organisieren
- ausreichend trinken (kalorienarme, alkoholfreie Getränke)
- arbeitsmedizinische Beratung anbieten/in Anspruch nehmen
Besonders schutzbedürftige Personen
Insbesondere gesundheitlich vorbelastete Menschen, etwa mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, und besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter leiden unter Hitze. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
Hier geht es zu den Infos zur Arbeit im Freien