Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in jedem Unternehmen bestellt werden. Sie beraten und unterstützen den Betrieb zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und sind damit wichtige Partner der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Für die Mitgliedsunternehmen der Bayerischen Landesunfallkasse wird das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch die „Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern“ konkretisiert. In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates ist ein den Grundsätzen des ASiG nach gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Auch mit der Richtlinie besteht im Grundsatz die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Einsatzzeiten ergeben sich aus Nr. 2.3 der Richtlinie i. V. mit der Einordnung der vorhandenen Arbeitsplätze in die Gefährdung(sgruppe) gemäß Anlage 2 der Richtlinie.
Ansprechpartner:
Bei Fragen zur Umsetzung der Richtlinie in Ihrer Dienststelle wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der vorgesetzten Dienstbehörde bzw. in den Ministerien des Freistaates.
Nach Nr. 2.6 der Richtlinie kann in den Dienststellen der Gruppe 4 (Verwaltung) die oberste Dienstbehörde von der Bestellung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit absehen, wenn
die Leiterin/der Leiter der Dienststelle oder eine/ein von der Leiterin/dem Leiter der Dienststelle schriftlich bestellte Beschäftigte/bestellter Beschäftigter an ausreichenden Schulungsmaßnahmen teilgenommen hat und die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen besucht,
sich die Leiterin/der Leiter der Dienststelle bei Bedarf durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lässt und
die Leiterin/der Leiter der Dienststelle die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen sicherstellt und dafür sorgt, dass Angebotsuntersuchungen angeboten werden.
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Anlage 1 der Richtlinie.
Die Schulungen zum Dienststellenmodell werden zentral durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) organsiert. Die Seminarreihe setzt sich aus drei Modulen zusammen:
Grundseminar
Aufbauseminar (spätestens innerhalb von zwei Jahren)
Fortbildungsseminar (alle fünf Jahre)
Bei Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an die o. g. Ansprechpartner.
Referenten der Bayer. LUK führen die Schulungen im Auftrag des StMFH durch. Als Service zur Vor- und Nachbereitung möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Schulungsunterlagen sowie relevante Links und Hilfen zur Verfügung stellen:
Staatliche Regelungen
Verwaltungsvorschriften des Freistaates Bayern
Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern
Richtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern
Bekanntmachung Unfallverhütung in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern
Vorschriften und Regeln der Bayer. LUK
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe"
Arbeitshilfen
Formular zur Pflichtenübertragung (Beispiel nach DGUV Regel 100-001) - Worddatei
Information der DGUV "In guten Händen - Ihre gesetzliche Unfallversicherung"
Vortrag Rechtsgrundlagen
Vortrag Arbeitsschutz im Betrieb
Vortrag Pflichtenübertragung und Verantwortung
Vortrag Gefährdungsbeurteilung
Schwerpunkt des Aufbauseminars ist der Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit den Teilnehmenden:
Ablauf des Seminars
Vortrag Gefährdungsbeurteilung aus dem Grundseminar
Informationen und Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung auf den Seiten der Bayer. LUK
Stand: Oktober 2020