Versicherungsschutz bei Bahnstreik und Zugausfällen

14.12.2018

Arbeitnehmer müssen sich nicht um ihren Unfallschutz sorgen, wenn Sie aufgrund von Bahnstreiks oder Zugausfällen einen längeren Arbeitsweg haben. Bei Umwegen, längeren Pausen - zum Beispiel beim Umsteigen - oder auch bei Fahrgemeinschaften, die sich spontan bilden, bleibt der Unfallversicherungsschutz bestehen. Bei Fahrgemeinschaften sind die Mitfahrer auch dann versichert, wenn sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern nicht das gleiche Ziel haben, sie müssen nur grundsätzlich als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sein.

Das gleiche gilt übrigens auch für Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten, wenn sie wegen Streik oder Zugausfällen nicht auf dem üblichen Weg zu ihren Bildungseinrichtungen kommen können.

Weitere Informationen zu Arbeits- und Wegeunfällen finden Sie bei uns im Internet unter Fragen & Antworten

 

 

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