Kürzere Arbeitswege, mehr Ruhe und eine bessere Work-Life-Balance: Schon vor der Corona-Krise gab es gute Argumente für das Arbeiten im Homeoffice. Mit der Pandemie wurde mobiles Arbeiten für viele Beschäftigte zur Notwendigkeit. Dank moderner mobiler Geräte ist es möglich, an nahezu jedem Ort der Bildschirmarbeit nachzugehen. Wie der Arbeitsplatz im Homeoffice gestaltet sein sollte und welche Pflichten der Arbeitgeber hat, erläutert die neue Fachbereich Aktuell „Arbeiten im Homeoffice“.
Ob im Zug oder auf dem heimischen Sofa – mobile Arbeit lässt sich praktisch von überall erledigen. Alles, was es dazu braucht, sind Smartphone oder Tablet. „Auf diesen Geräten längere Texte zu schreiben oder Mails ausführlich zu beantworten, wird allerdings schnell mühselig“, sagt Andreas Stephan, Leiter des Sachgebiets Büro der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für diese Fälle empfiehlt er, mindestens ein Notebook zu nutzen. „Noch besser sind zusätzliche Hardware wie Maus, Bildschirm und Tastatur.“ Auch ein fester Tisch und ein geeigneter Stuhl helfen, die Arbeit konzentriert und gesund zu erledigen.
Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist Homeoffice eine Form des mobilen Arbeitens. Es ermöglicht den Beschäftigten, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig von zu Hause zu arbeiten. „Während der Corona-Pandemie hat diese Form des Arbeitens extrem an Bedeutung gewonnen“, so Stephan. Möchten Beschäftigte nach dem Ende der Pandemie nicht nur sporadisch zu Hause arbeiten sondern dauerhaft, muss die Situation neu bewertet werden. „Aus ergonomischer Sicht ist ein Telearbeitsplatz optimal“, so Andreas Stephan. Dabei handelt es sich um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten oder häuslichen Umfeld des Beschäftigten, für dessen Einrichtung der Arbeitgeber verantwortlich ist. Die Unternehmensleitung muss die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung regeln. Wie alle für einen Arbeitgeber ausgeübten Tätigkeiten unterliegt auch die mobile Arbeit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes. Für einen Telearbeitsplatz ist außerdem die Arbeitsstättenverordnung heranzuziehen.
Dauerhaftes Arbeiten im Homeoffice kann aber auch auf das Gemüt schlagen. Deshalb sollten diese Beschäftigten gut in die betriebliche Organisation eingebunden sein. Persönliche und telefonische Kontakte helfen, dass sie sich trotz der räumlichen Trennung nicht abgehängt fühlen. Wie Führungskräfte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Situation stärken und was Beschäftigte selbst tun können, um bei guter psychischer Gesundheit zu bleiben, zeigt diese Übersicht der VBG auf einen Blick. Auch die Präventionskampagne kommmitmensch der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Thema psychische Belastung aufgegriffen und bietet auf ihrer Website praktische Hilfen dazu an.
In puncto Einrichtung und Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes orientiert sich die aktuelle Veröffentlichung an der Fachbereich Aktuell FBVW-401 „Mobiles Arbeiten in Hotels“. Beide Handlungshilfen sind in der Publikationsdatenbank der DGUV als PDF herunterladbar.
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