Fahrsicherheitstraining für den Einsatz im Winterdienst

13.12.2023

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Spezielles Angebot für Fahrende mit wenig Praxis: Die KUVB bezuschusst Kurse für Fahrsicherheitstrainings für den Winterdienst. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte der Kommunen, die nur selten Räum-LKWs fahren und daher einen besonderen Schulungsbedarf aufweisen.

Die Winter in Bayern können kalt und schneereich sein. Sobald der erste Schnee fällt und die Wege glatt werden, sind Räum- und Streufahrzeuge unterwegs. Für die Verkehrsteilnehmenden ist es ein Segen, für die Fahrer selbst ein harter Job. Denn Sie müssen nicht nur sehr früh oder nachts arbeiten, sondern auch unter extremen Bedingungen.

Sie müssen ihre Fahrweise an die schwierigen Straßenverhältnisse anpassen, um sich und andere nicht zu gefährden.

Eine besondere Herausforderung ist dies für Personen, die nicht tagtäglich mit einem LKW unterwegs sind. Sie unterstützten bei Ausfällen im Team oder besonderen Wetterlagen, um der Streu- und Räumpflicht der Kommunen nachzukommen. Für sie gelten natürlich dieselben Anforderungen, wie an das Fahrpersonal, das tagtäglich mit einem vertrauten LKW Arbeiten verrichtet. Dabei gilt es, die Merkmale der verschiedenen Winter und Streufahrzeuge zu kennen, Aufbauten und Aggregate sowie die Streugerätetechnik zu beherrschen.

Neben der Unterweisung durch den Unternehmer in das Fahrzeug gilt es, auch durch praktische Übungen die Fahrsicherheit der Beschäftigten zu verbessern. Und genau hier setzt der Fördergedanke der KUVB an. Die Förderung richtet sich an Personen, die nur ausnahmsweise einen Räum-Lkw bewegen. Dies soll in Theorie und Praxis am eigenen Fahrzeug trainiert werden, um schwierige Situationen im Straßenverkehr souverän zu meistern.

Dies sind die Eckpunkte der Förderung

Fördersumme: 150 € zzgl. MwSt. pro teilnehmender Person.

Teilnahmevoraussetzung: Fahrerinnen und Fahrer, die außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW steuern und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind.

Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt in eigenverantwortlich organisierten Gruppen von 10 bis 12 Personen direkt beim Anbieter. Zur Wahrung der Qualität ist es notwendig, dass es sich um einen Anbieter handelt, der über den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) qualitätsgesichert ist. Trainings bei anderen Anbietern können nicht bezuschusst werden.

Voraussetzung für die spätere Auszahlung der Förderung ist, dass Sie uns bitte die Anmeldebestätigung des Anbieters zeitnah zusenden an: FST-Winterdienst@ kuvb.de.

Sie erhalten daraufhin von uns eine Bestätigung der maximal geförderten Personenzahl.

Abrechnung: Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach dem Besuch des Fahrsicherheitstrainings auf Basis folgender Unterlagen, die Sie uns bitte zusenden an: FST-Winterdienst@kuvb.de.

Rechnung und Teilnahmebescheinigungen der jeweiligen Trainingsanbieter.

Erklärung des Unternehmers, dass die geschulten Personen außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW führen.

Bitte beachten Sie:

  • Pro Jahr und Kommune werden maximal 12 Personen bezuschusst.
  • Es werden nur Fahrerinnen und Fahrer bezuschusst, die außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW steuern.
  • Der Zuschuss wird nur für Trainings gewährt, die mit einem eigenen Winterdienst-LKW bei vom DVR qualitätsgesicherten Anbietern durchgeführt wurden.

Autor: Christian Weber, Geschäftsbereich Prävention

 

 

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