Geschützt im Ehrenamt

21.04.2023

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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Mit ihrem Einsatz sorgen sie im Namen des Volkes für eine bürgernahe und transparente Justiz. Für die nächste Schöffenperiode können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger noch in den nächsten Wochen bei ihrer Gemeinde melden oder beim zuständigen Jugendamt, wenn sie Jugendschöffe werden möchten.

Gut zu wissen, dass dieses wichtige Ehrenamt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Darauf weist die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) hin. „Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass Menschen sich ehrenamtlich engagieren. Schöffinnen und Schöffen werden im Sinne der Wahrheitsfindung tätig und übernehmen damit eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb ist es nur gerecht, wenn sie genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert sind“, erläutert Elmar Lederer, Geschäftsführer der Bayer. LUK.

Der Schutz umfasst sowohl Unfälle, die während der Ausübung des Schöffendienstes passieren, als auch Unfälle auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Auch Ausbildungsveranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz. Für die Schöffinnen und Schöffen ist die Versicherung kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand.

Wer bei den genannten Tätigkeiten einen Unfall erleidet, sollte das der Stelle mitteilen, von der die Berufung oder Vorladung stammt. Diese meldet den Unfall der Bayer. LUK. Auch die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt sollte erfahren, während welcher Tätigkeit der Unfall passierte. Dadurch kann sie bzw. er die Behandlungskosten direkt mit der Bayer. LUK abrechnen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Service-Center der KUVB (Tel. 089-36093-440) oder im Internet unter kuvb.de/service/fragen-antworten/3-ehrenamt/

 

 

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