Haushaltshilfen in Zeiten von Corona richtig schützen

19.03.2021

Bild: AdobeStock/photographee

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen. In der Pandemie kommen zu Standards wie Hautcreme und sichere Leiter einige Aspekte dazu. Fragen zu diesem Thema beantworten die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK).


Welche Hygiene- und Abstandsregeln muss ich beachten, wenn ich eine Haushaltshilfe beschäftige?
Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung legt fest, dass Arbeitgeber der Haushaltshilfe mindestens medizinische Masken stellen müssen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Sie als Arbeitgeber müssen die Wohnung bei Anwesenheit der Haushaltshilfe nicht unbedingt verlassen, können und sollten es aber, wenn es Ihnen möglich ist. Prinzipiell ist das eine sehr gut geeignete Maßnahme, um persönliche Kontakte und ein Zusammentreffen in geschlossenen Räumen zu minimieren. Damit reduzieren Sie das Risiko einer Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch ganz erheblich. Lüften ist eine weitere wichtige Schutzmaßnahme. Öffnen Sie die Fenster bereits, bevor Ihre Haushaltshilfe die Arbeit aufnimmt. Ist Dauerlüften nicht möglich, lüften Sie spätestens alle 20 Minuten für die Dauer von fünf bis zehn Minuten mit ganz geöffnetem Fenster.

Darf ich meiner Haushaltshilfe helfen, wenn Arbeiten körperliche Nähe erfordern? Etwa, indem ich die Leiter beim Fensterputzen festhalte?
Überlegen Sie, ob diese Arbeiten aktuell wirklich unbedingt nötig sind, denn der wirksamste Schutz vor einer Übertragung des Virus ist die Distanz zu anderen Menschen. Wenn die Tätigkeiten nicht aufschiebbar sind, müssen alle beteiligten Personen mindestens eine medizinische Maske tragen. Sollte eine Person keine medizinische Maske tragen können, muss die andere mindestens eine FFP2-Maske anlegen, da FFP2-Masken Aerosole filtern und damit sowohl Fremd- als auch Eigenschutz bieten. Medizinische Masken filtern dagegen keine Aerosole und dienen primär dem Schutz von anderen.

Muss ich die Masken meiner Haushaltshilfe bezahlen?
Ja, denn Arbeitsschutzmaßnahmen sind Arbeitgeberpflicht – und auch die dabei entstehenden Kosten. Dazu gehört z.B. Hautschutz: Grundsätzlich sollten Sie Hautschutz- oder Hautpflegemittel und Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Legen Sie Ihrer Haushaltshilfe zum Händewaschen Einmalhandtücher oder ein eigenes Handtuch bereit, das sie anschließend in die Kochwäsche geben.

KUVB und Bayer. LUK sind die gesetzliche Unfallversicherung für alle im privaten Haushalt beschäftigten Personen, wie z. B. Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte und Gartenhilfen.

Weitere Informationen zu diesem Versicherungsschutz und zur Anmeldung von Haushaltshilfen gibt es hier.

 

 

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