Mit Änderung des § 22 SGB VII zum 29.05.2026 hat der Gesetzgeber die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten stärker von der betrieblichen Gefährdungslage abhängig gemacht.
In der Sommer-Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift "Unfallversicherung aktuell" informieren wir über alle Änderungen, die Unternehmer wissen müssen.
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