Tradition zum 1. Mai: das Maibaumaufstellen

30.04.2015

Tradition zum 1. Mai: das Maibaumaufstellen

Wann die Helfer gesetzlich unfallversichert sind

  

Am 1. Mai in vielen bayerischen Gemeinden ein beliebter Brauch: das traditionelle Maibaumaufstellen. Die Helfer sind dabei über die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert – vorausgesetzt, der Maibaum wird im Auftrag der Gemeinde aufgestellt, informiert die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

Unfallversicherungsschutz für Helfer

Mitglieder von Burschenschaften oder Vereinen sind beim Maibaumaufstellen nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie bzw. ihre Organisation im offiziellen Auftrag der Gemeinde tätig werden.

Dies kann durch einen Beschluss des Gemeinderates oder ein Schreiben des Bürgermeisters dokumentiert werden.

Wenn eine Burschenschaft eigenverantwortlich einen Maibaum aufstellt, entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die KUVB. Eingetragene Vereine können sich bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft nach der Möglichkeit einer Versicherung erkundigen (www.vbg.de).

Damit dieser Festtag für alle Beteiligten möglichst gefahrlos und sicher verläuft, müssen einige Schutzmaßnahmen beachtet werden. „Egal, ob der Maibaum traditionell mit Stangen oder mit technischen Hilfsmitteln aufgestellt wird, die Gemeinde als Auftraggeber ist verantwortlich für die sichere Durchführung aller Arbeiten. Sie muss dafür sorgen, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen beachtet werden“, so Elmar Lederer, erster Direktor der KUVB.

 

Abgesichert im Ehrenamt

Ob ehrenamtliche Helfer beim Maibaumaufstellen, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Rettungssanitäter, kommunale Mandatsträger, Elternbeiräte, Schülerlotsen, Schöffen oder ehrenamtliche, vom Gericht bestellter Betreuer – wer sich freiwillig und unentgeltlich für andere engagiert, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Allein in Bayern sind bei der KUVB und der Bayerischen Landesunfallkasse über 800.000 ehrenamtlich Tätige gesetzlich unfallversichert. Die Versicherung ist für die Ehrenamtler kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand. „Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besonders geschützt sein“, so Elmar Lederer. „Passiert im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ein Unfall, übernehmen wir die Geld- und Sachleistungen wie z. B. Arzt- und Zahnarztkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien, Verletztengeld bei Verdienstausfall oder sogar eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden.“

Dazu muss die Gemeinde oder Einrichtung, für die der Helfer tätig geworden ist, eine Unfallanzeige bei der KUVB einreichen. Außerdem sollte der behandelnde Arzt informiert werden, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat, dann wird gleich direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet.

Hier kann man die Pressemeldung als PDF herunterladen.

 

 

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