Zugunglück bei Burgrain: gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

04.06.2022

Das verheerende Zugunglück bei Burgrain hat deutschlandweit Trauer und Entsetzen ausgelöst. Auch die Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung sind mit ihren Gedanken bei all jenen, die um geliebte Angehörige und Freunde trauern oder bangen. Unter den Opfern sind auch Versicherte von uns; Menschen, die nach der Arbeit oder nach der Schule auf dem Heimweg waren und von diesem furchtbaren Schicksalsschlag getroffen wurden.

 

Unterstützung für Betroffene

Für diese Betroffenen und ihre Angehörigen ist in der akuten Notsituation die Bayerische Landesunfallkasse der zentrale Ansprechpartner, unabhängig davon, von welcher Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Einzelfall ausgeht. Die Bayerische Landesunfallkasse ist seit Samstagmorgen in den örtlichen Kliniken präsent, um für die Verletzten von Anfang an die bestmögliche Heilbehandlung zu organisieren. Dieser Heilbehandlung folgt bei Bedarf eine zielgerichtete Rehabilitation, die mit allen geeigneten Mitteln einen Rückweg in die Normalität ermöglichen soll. Dies gilt gleichermaßen bei körperlichen Verletzungen wie bei psychischer Versehrtheit. Letztere kann auch erst mit zeitlichem Abstand zum Unfall eintreten. Eine nachträgliche Meldung ist deshalb möglich.

 

Unterstützung für Einsatzkräfte und Helfende

Auch die Einsatzkräfte und Helfenden, die an der Unglücksstelle Leben gerettet und Menschen geholfen haben, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben eine enorme Stresssituation erlebt, die auch künftig noch psychisch belasten und eine psychologische Unterstützung erfordern kann. In diesem Fall können sich Betroffene ebenfalls an die Bayerische Landesunfallkasse wenden. Für sie selbst ist diese Leistung wie für alle Versicherten kostenfrei.

 

Kontakt und Meldung per Unfallanzeige

Die Meldung aller Beschwerden und Verletzungen sollte im Idealfall über eine Unfallanzeige erfolgen, die von der Rettungsorganisation gestellt wird, für welche die oder Helfende im Einsatz war. Bei den Passagieren kann die Anzeige über den Arbeitgeber oder den behandelnden Arzt erfolgen. Die Unfallanzeigen finden Sie auf hier.

Betroffene können bei Fragen aber auch gern selbst telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen: 089 36093 440 bzw. servicecenter@spam protectbayerluk.de.

 

Steckbrief: gesetzliche Unfallversicherung

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft. Die Entschädigung beinhaltet Verletztengeld oder gegebenenfalls eine Rente. Auch Wegeunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit bzw. Bildungseinrichtung sind versichert. Die Finanzierung wird, je nach Bereich, durch die Arbeitgeber oder die öffentliche Hand übernommen. 

 

 

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