Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache

Das ist die Erklärung zur Barriere·freiheit von der KUVB und Bayer. LUK in Leichter Sprache.

Wir haben diesen Text am 18. September 2020 geschrieben.

Im Text finden Sie diese Informationen:
  1. Einleitung
  2. Erfüllen wir die Regeln zur Barriere·freiheit?
  3. Was ist nicht barriere·frei auf unserer Internet·seite?
  4. Mit wem können Sie über die Barriere·freiheit
von unserer Internet·seite sprechen?


1. Einleitung

Die KUVB und Bayer. LUK sind öffentliche Stellen.
Öffentliche Stellen sind Behörden und Ämter.
Öffentliche Stellen sind sehr wichtig für die Menschen.
Öffentliche Stellen übernehmen nämlich viele wichtige Aufgaben.
Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und deshalb müssen die Internet·seiten von öffentlichen Stellen barriere·frei sein.
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen sollen
die Internet·seiten benutzen können.

Für die Barriere·freiheit von Internet·seiten gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:
Barriere·freie-Informations·technik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel auch:
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere·freiheit
auf ihrer Internet·seite haben.

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barriere·freiheit.
Die Erklärung gilt nur für diese Internet·seite: https://www.kuvb.de/


2. Erfüllen wir die Regeln der Barriere·freiheit?

Am 18. September 2020 haben wir unsere Internet·seite geprüft.
Wir haben geprüft:

Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet·seite?

Das Ergebnis von der Prüfung war:
  • Unsere Internet·seite ist noch nicht ganz barriere·frei.
  • Manche Regeln zur Barriere·freiheit erfüllen wir schon.
  • Manche Regeln erfüllen wir noch nicht.
Wir wollen die Barriere·freiheit von unserer Internet·seite verbessern.
Wir wollen unsere Internet·seite für alle Menschen barriere·frei machen.
Deshalb überarbeiten wir unsere Internet·seite.
Leider dauert das einige Zeit.
Deshalb sind ein paar Dinge noch nicht barriere·frei.


3. Was ist noch nicht barriere·frei auf unserer Internet·seite?

Einige Barrieren auf unserer Internet·seite beschreiben wir Ihnen hier.

Hinweis:
In Leichter Sprache beschreiben wir nicht jede
einzelne Barriere ganz genau.
Manche Barrieren sind nämlich sehr technisch.
Eine Liste mit den allen genauen Beschreibungen zu den Barrieren finden Sie hier.
Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.

Die Text·abstände sind nicht veränderbar

Text·abstände sollen anpassbar sein.
Das bedeutet:
Jeder soll die Abstände ändern können.
So kann jeder für sich den passenden Abstand wählen.
Zu den Textabständen gehören:
  • der Abstand zwischen den Buchstaben
  • der Abstand zwischen den Wörtern
  • der Abstand zwischen den Satz·zeilen
  • der Abstand zwischen den Absätzen
Leider können Sie die Textabstände auf unserer Internet·seite noch nicht verändern.

Es gibt noch Fehler in der Progarmmier·sprache

Internet·seiten funktionieren mit bestimmten Computer·programmen.
Computer·programme haben eine eigene Computer·sprache.
Diese Sprache heißt: Programmier·sprache.
Manchmal gibt es Fehler in der Programmier·sprache.
Dann funktionieren manche Dinge auf der Internet·seite vielleicht nicht so gut. Auf unserer Internet·seite gibt es auch noch ein paar Fehler in der Programmier·sprache.

Manche Bild-Alternativen fehlen

Auf unserer Internet·seite gibt es an manchen Stellen bestimmte Tests.
Diese Tests heißen: CAPTCHAs.
Captchas spricht man so aus: Käptschas.
Bei den CAPTCHAs muss der Besucher von der Internet·seite
eine Aufgabe lösen.
So prüft die Internet·seite:
  • Ist der Besucher ein Mensch?
  • Oder ist der Besucher ein Computer·programm?
Viele CAPTCHAs funktionieren mit Bildern.
Der Besucher muss zum Beispiel Fragen zu einem Bild beantworten.
Manche Menschen können diese Tests nicht machen.
Zum Beispiel Menschen mit einer Seh·behinderung.
Diese Menschen können das Bild nicht sehen.
Deshalb sollen die Internet·seiten dann auch andere Test anbieten.
Leider haben wir noch keine Alternativen für unsere CAPTCHAs.

PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei

PDF ist der Name für eine bestimmte Art von Dokumenten.
Viele Dokumente auf unsere Internet·seite sind PDF-Dokumente.
Zum Beispiel Informations·hefte.
Oder Formulare.
Für die Barriere·freiheit von PDF-Dokumenten
gibt es bestimmte Regeln.
Diese Regeln erfüllen wir noch nicht.


4. Mit wem können Sie über die Barriere·freiheit von unserer Internet·seite sprechen?

Sie haben Probleme mit unserer Internet·seite?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere·freiheit von unserer Internet·seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.

Rufen Sie an:
08 93 60 93 11 9

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
barrierefreiheit@kuvb.de

Oder schreiben Sie uns einen Brief:

Kommunale Unfallversicherung Bayern /
Bayerische Landesunfallkasse
Referat Kommunikation
Ungererstraße 71
80805 München

Sie haben mit uns gesprochen?
Und wir haben keine Lösung für das Problem gefunden?
Dann können Sie sich bei der Durchsetzungs·stelle vom Bundesland Bayern melden.
  • Die Durchsetzungs·stelle klärt Streits zum Thema Barriere·freiheit.
  • Die Durchsetzungs·stelle klärt Streits zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen.
Sie müssen kein Geld für die Arbeit von der Durchsetzungs·stelle bezahlen.
Und Sie brauchen keine Anwältin und keinen Anwalt.

Mehr Informationen zur Durchsetzungs·stelle finden Sie
auf dieser Internet·seite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html.
Achtung: Sie verlassen dann die Internet·seite von der KUVB und Bayer. LUK.
Die Informationen sind dann nicht mehr in Leichter Sprache.

Sie können sich auch direkt bei der Durchsetzungs·stelle melden.

Die E-Mail-Adresse von der Durchsetzungs·stelle ist: bitv@bayern.de

Die Adresse von der Durchsetzungs·stelle ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München


5. Wo finden Sie mehr barrierefreie Informationen?

Informationen in Gebärden·sprache

Wir haben auch ein Video in DGS.
DGS ist die Abkürzung für: Deutsche Gebärden·sprache.
In dem Video erfahren Sie die wichtigsten Informationen über die KUVB und Bayer. LUK in DGS.
Sie wollen das Video sehen?
Dann klicken Sie auf diesen Link: kuvb.de/wir-ueber-uns/portraetfilm

Es gibt auch ein Gebärden-Telefon von der DGUV.
DGUV ist die Abkürzung für: Deutsche gesetzliche Unfall·versicherung.
Zur DGUV gehören viele verschiedene Unfall·versicherungen
in Deutschland.
Die KUVB und Bayer. LUK gehören auch zur DGUV.

Über das Gebärden-Telefon von der DGUV können Sie Beratung
in Gebärden-Sprache bekommen.
Das Gebärden-Telefon funktioniert mit Video.
Beim Gebärden-Telefon arbeiten gehörlose Menschen.
Für das Gebärden-Telefon brauchen Sie nur ein Gerät mit Internet und Kamera.

Zum Beispiel:
  • Einen Computer mit Internet und Kamera.
  • Ein Tablet mit Internet und Kamera.
  • Oder ein Handy mit Internet und Kamera.
Sie können das Gebärden-Telefon in dieser Zeit anrufen:
Von Montag bis Freitag.
Zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.

Sie wollen direkt zum Gebärden-Telefon?
Dann klicken Sie auf diesen Link: www.gebaerdentelefon.de/dguv

Informationen in Leichter Sprache

In unseren Texten in Leichter Sprache finden Sie Informationen:
  • über die KUVB und Bayer. LUK.
  • und über unsere Internet·seite.
Sie wollen zur Übersicht von unseren Texten in Leichter Sprache? Dann klicken Sie auf diesen Link: kuvb.de/service/leichte-sprache

Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Unfall·versicherung finden Sie bei der DGUV.
Die DGUV hat auch viele Informationen in Leichter Sprache.
Sie wollen zu den Informationen von der DGUV in Leichter Sprache? Dann klicken Sie auf diesen Link:
https://www.dguv.de/leichte-sprache/gesetzliche_uv/index.jsp