In mehr als 130 Jahren ihres Bestehens hat sich die gesetzliche Unfallversicherung – und mit ihr die kommunale und staatliche Unfallversicherung in Bayern – zu einem unverzichtbaren Bestandteil des sozialen Netzes entwickelt. Zusammen mit der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bildet sie den Grundstock eines umfassenden sozialen Sicherungssystems, das im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut wurde.
Die wichtigsten geschichtlichen Stationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck und Kaiser Wilhelm I. legen den Grundstein der deutschen Sozialversicherung. Die "Kaiserliche Botschaft" vom 17. November 1881 enthält als "Magna Charta" der Sozialversicherung die Grundsätze für den Aufbau der gesetzlichen Unfallversicherung.
Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf öffentlich-rechtliche Entschädigung, die Haftpflicht des Unternehmers für Personenschäden ihrer Beschäftigten nach Unfällen im Betrieb entfällt.
Die Landeshauptstadt München richtet eine kommunale Eigenunfallversicherung ein, die bis zur Fusion mit dem späteren Bayer. GUVV zur KUVB im Jahr 2012 besteht
Der erste kommunale Unfallversicherungsverband Deutschlands entsteht in Bayern durch Zusammenschluss von 23 Städten, 226 Distrikten und 5.662 Gemeinden unter dem Dach der Obersten Baubehörde.
Das Zweite Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung bezieht rechtlich den
Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle in den gesetzlichen Versicherungsschutz ein.
Die Eigenunfallversicherungen der Gemeindeverbände werden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts erklärt mit eigenständiger Selbstverwaltung. Der „Unfallversicherungsverband der bayerischen Gemeinden, Bezirke und Kreise“ erlässt eine Satzung und zieht am 1.8.1929 in ein eigenes Gebäude um.
Der Unfallversicherungsverband der bayerischen Gemeinden, Bezirke und Kreise nimmt zugleich auch die Aufgaben der Staatlichen Ausführungsbehörde (StAfU – später Bayerische LUK) wahr. Diese Verwaltungs- und Personalunion besteht bis heute.
Der „Unfallversicherungsverband der bayerischen Gemeinden, Bezirke und Kreise“ wird umbenannt in „Bayersicher Gemeindeunfallversicherungsverband“ (Bayer.GUVV)
Ausweitung des versicherten Personenkreises (z.B. auf ehrenamtlich Tätige, Organspender), Leistungsverbesserungen und Hervorhebung der Prävention als wesentliche Aufgabe
Ein großer Schritt für die gesetzliche Unfallversicherung: Sozusagen über Nacht wächst der Kreis der versicherten Personen bundesweit um ca. 12 Millionen, beim Bayer. GUVV und der StAfU um rund zwei Millionen Versicherte an.
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Kinder in Kindergärten sind nun genauso umfassend abgesichert wie Arbeitnehmer.
Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer.GUVV) zieht in sein jetziges Verwaltungsgebäude im Münchner Norden in der Ungererstraße.
Auch Kinder in Horten, Tageseinrichtungen und vor- und nachschulischen Betreuungsmaßnahmen sind nun gesetzlich unfallversichert.
Durch die Konzentration auf neun Berufsgenossenschaften und grundsätzlich einen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in den Ländern soll die gesetzliche Unfallversicherung effizienter und moderner werden.
Umzug der UKM in das Gebäude des Bayer. GUVV
Der Bayer. GUVV und die UKM fusionieren zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Zusammen mit der weiterhin in Verwaltungs- und Personalunion geführten Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) betreut die KUVB seither über fünf Millionen Versicherte in Bayern und sorgt für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Universitäten oder bei ehrenamtlichem Engagement.