Öffentlich Beschäftigte vor Gewalt schützen

25.11.2020

Am 25.11.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat das Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst in Bayern vorgestellt. Es umfasst unter anderem auch zentrale Erkenntnisse aus der Präventionsarbeit der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) in die gemeinsame Arbeitsgruppe unterschiedlicher Akteure im Bereich des öffentlichen Dienstes eingebracht haben.

Zusätzlich zu dem neuen Gewaltschutzkonzept bieten KUVB und Bayer. LUK für ihre Mitgliedsbetriebe ein breites Angebot an Präventionsleistungen an, die auch die Verhütung von physischer und psychischer Gewalt beinhalten:

 

Schutz vor Übergriffen bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr

In öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr kommt es immer wieder zu Übergriff en von Kundinnen und Kunden auf die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel eines jeden Unternehmens muss es sein, ein geeignetes Sicherheits- und Notfallmanagement vorweisen zu können. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer. Er muss Arbeitsstätten, Geräte und Maschinen durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen so gestalten, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefahren an Leib und Leben geschützt sind. Geregelt ist diese Forderung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1). Mehr dazu finden Sie in diesem Flyer.

 

Seminar für Verantwortliche bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit

Für Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in unseren Mitgliedsbetrieben bieten wir ein zweitägiges Seminar an, bei dem folgende Inhalte vermittelt werden:

·         Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation

·         Verantwortung des Unternehmers

·         Gewaltpotenzial und Ursachen

·         Innerbetriebliche Lösungskonzepte

·         Strategien zur Umsetzung von Lösungsmaßnahmen

Sie finden die Veranstaltung in unserem Seminarprogramm auf S. 17. Das Seminarprogramm klärt auch alle Fragen bezüglich der Anmeldung zu der Veranstaltung.

 

Arbeitssicherheit in kommunalen Kassen

Mit der Broschüre „Arbeitssicherheit in kommunalen Kassen“ steht den Kommunen eine ausführliche und praxisorientierte Informationsschrift zur Überprüfung der Arbeitssicherheit ihrer Kassenmitarbeiter zur Verfügung. In der Broschüre werden konkrete Sicherheitsanforderungen angegeben sowie eine Vielzahl von Fotos zur Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen gezeigt. Damit haben die Kommunen eine anschauliche Informationsschrift zur Hand, mit deren Hilfe sie den Sicherheitsstandard in den kommunalen Kassen überprüfen und bei Bedarf verbessern können.

 

Nachsorge

Beim Thema Nachsorge bekommen die Beteiligten eine Hilfestellung durch die DGUV Information 206-023Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“. Im nächsten Jahr bieten wir zudem das Seminar für Multiplikatoren „Seminar für kollegiale Soforthelfer aus kommunalen Betrieben“ an. Inhalte sind dabei:

·         Information über Notfallpsychologie

·         Grundkenntnisse über Erstbetreuung und Nachsorge nach Übergriffen

·         Praktische Umsetzung des Erlernten mittels Rollenspielen.

Details dazu finden Sie in unserem Seminarprogramm auf Seite 99. Organisatorische Details und Fragen zur Anmeldung werden am Anfang des Seminarprogramms beantwortet.

 

Beratung für Mitgliedsbetriebe

Beratung ist eine der wichtigsten Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Unsere Mitgliedsbetriebe können sich unbürokratisch jederzeit an uns wenden, wenn sie Fragen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit haben. Auch bezüglich der Prävention von physischer und psychischer Gewalt helfen unsere Kolleginnen und Kollegen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren können Sie uns über 089 36093 440 bzw. praevention@kuvb.de

 

 

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