Aktuell sind rund fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die große Mehrheit wird in den eigenen vier Wänden versorgt – und dort vor allem von Angehörigen. Übernehmen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn die Pflege ihrer Nächsten, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Menschen, die Angehörige pflegen, sind bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert. Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, müssen verschieden Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind Hilfen bei der Haushaltsführung und alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen versichert. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, die Zubereitung von Mahlzeiten oder auch die Begleitung bei Arztbesuchen sowie Wege von und zu Behörden.
Welche Pflegetätigkeiten versichert sind, wie angestellte Pflegekräfte zu versichern sind und was die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige leistet, fasst der Flyer „Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege“ zusammen.
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