Trotz aller Vorsicht: Ein Unfall lässt sich nicht immer verhindern. Im Fall der Fälle haben Sie mit uns eine starke Partnerin an Ihrer Seite. Denn wir kümmern uns nicht nur um die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Wir sorgen auch dafür, dass Sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung so schnell wie möglich wieder völlig gesund werden.
Alles aus einer Hand
Dazu haben wir mit qualifizierten Fachärzten und Krankenhäusern Verfahren vereinbart, die sicherstellen, dass Sie schnell und bestmöglich medizinisch behandelt werden. Mehr noch: Wir sind auch für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen und sorgen auch dafür, dass Sie Ihren Platz im gesellschaftlichen Leben wiederfinden. Und weil alles von uns – also aus einer Hand – kommt, sind die Leistungen optimal aufeinander abgestimmt.
Unser umfangreiches Leistungspaket reicht somit von der Akutversorgung bis zur lebenslangen Rente. Erfahren Sie mehr auf den folgenden Seiten:
Voraussetzungen für unsere Leistungen
Voraussetzung für unsere Leistungen ist, dass ein sogenannter "Versicherungsfall" vorliegt, d.h. wenn ein Unfall bzw. eine Krankheit in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.
Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.
Hier können Sie sich weiter informieren:
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonstigen versicherten Tätigkeit erleiden
Wegunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen.
Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen
Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsfall vorliegen?
Versicherungsschutz bei der Unfallkasse besteht, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist, d. h.
• zum Unfallzeitpunkt muss die versicherte Person eine versicherte Tätigkeit durchführen und
• der Unfall muss sich während dieser Tätigkeit ereignen und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen.
Es liegt kein Versicherungsfall vor, wenn ein bereits bestehender Gesundheitsschaden während einer versicherten Tätigkeit akut wird.
Die entsprechenden Unfallanzeigen können Sie hier herunterladen.
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten müssen in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit. Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat,
• dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und
• dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.
Weiter Informationen zu Berufskrankheiten und einen Link zur BKV mit der Berufskrankheiten-Liste finden Sie hier.
Berufkrankheiten-Anzeige
Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der KUVB bzw. der Bayer.LUK zu melden. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie hier.