Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Für Ärzte gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist.
Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.
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