Ein selbstbestimmtes Leben nach einem schweren Unfall oder einer Erkrankung bedeutet auch: selbst darüber entscheiden, welche Hilfen in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Januar 2008 haben Sie daher einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.
Das Persönliche Budget ermöglicht allen Versicherten mit einem Bedarf an Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation Geld zu erhalten – anstatt einer traditionellen Sachleistung. Sie können so selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Durch das Persönliche Budget haben Sie also Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die Sie erhalten. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen, dem leistungsberechtigten Menschen (= Budgetnehmer), und uns, der KUVB bzw. Bayer.LUK (= Leistungsträger). Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am Bedarf und überschreitet nicht die Höhe der bisherigen Sachleistungen.
Wenn sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen möchten oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter.