Kindertageseinrichtungen anmelden

Kinder sind während des Besuches von Kindertageseinrichtungen (Krippen, Horte, Kindergärten, Haus für Kinder) kraft Gesetzes gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Voraussetzung ist, dass eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII vorliegt. Diese wird vom zuständigen Jugendamt erteilt.

In unsere Zuständigkeit fallen die Kindertageseinrichtungen der Kommunen, sowie den Trägern der freien Jugendhilfe und privaten, als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts anerkannten Trägern. Liegt keine Gemeinnützigkeit vor, ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Opens external link in new window(BGW) Ansprechpartner für private Träger.

Bei uns ist der Versicherungsschutz für die betreuten Kinder kostenfrei. Die Aufwendungen werden von den Kommunen oder dem Land getragen.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz für Kinder und Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen finden Sie Opens external link in new windowhier.

Anmeldung:

Um prüfen zu können, ob und bei welchem Unfallversicherungsträger Versicherungsschutz besteht, bitten wir Sie uns die Initiates file downloadAnmeldung Kindertageseinrichtung zuzusenden.

Kontaktdaten

Kommunale Unfallversicherung Bayern

Bayerische Landesunfallkasse

80791 München

Tel.: 089 36093-430

Fax.: 08936093-500 287

E-Mail: mibei@spam protectkuvb.de

Mitteilung über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufsgenosschenaften