Kinder sind während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII) gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Voraussetzung ist ein Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Betreuungsperson unter Beteiligung des Jugendamtes. Die Bayer. LUK ist in Bayern zuständiger Unfallversicherungsträger.
Der Unfallversicherungsschutz für die betreuten Kinder ist beitragsfrei, da die Aufwendungen vom Freistaat Bayern getragen werden.
Versicherungsschutz für die Tagespflegeperson besteht über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), wenn Kinder aus verschiedenen Haushalten betreut werden oder die Tätigkeit im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausgeübt wird.
Werden allerdings nur Kinder eines Haushalts im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses betreut, ist die betreuende Person vom Haushaltsvorstand (Arbeitgeber) bei der KUVB anzumelden.
Weitere Informationen zur Eignung der Tagespflegeperson, Zuständigkeit und Verhütung von Unfällen finden Sie hier.
Der Versicherungsschutz für die betreuten Kinder besteht kraft Gesetzes. Um spätere Rückfragen zu vermeiden können Sie sich anmelden.
Die Anmeldung für Kindertagespflegepersonen finden Sie hier.
Die Anmeldung für Großtagespflegestellen finden Sie hier.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, verzichten wir auf eine Bestätigung der Anmeldung.
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landesunfallkasse
80791 München
Tel.: 089 36093-430
Fax.: 08936093-500 287
E-Mail: mibei@ kuvb.de
Mitteilung über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften