Bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten für ein Unternehmen beginnt der Versicherungsschutz und somit auch die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Gebiet des Freistaates Bayern ist die KUVB für Einrichtungen der Kommunen und die Bayer. LUK für die des Freistaates zuständig. Für rechtlich selbständige Unternehmen ergibt sich unsere Zuständigkeit ebenfalls, wenn Kommunen und/oder der Freistaat Bayern die Mehrheit der Kapitalanteile (Kapitalunternehmen) oder der Stimmenanteile (sonstige Unternehmen) auf sich vereinen.
Ausnahmen bestehen im kommunalen Bereich für Verkehrsunternehmen, Hafen- und Umschlagbetriebe, Elektrizitäts-, Gas-, und Wasserwerke, sowie für Unternehmen der Seefahrt, Land- und Forstwirtschaft (§ 129 Abs. 4 SGB VII), sofern diese keine Regie- oder Eigenbetriebe sind. Wir prüfen dies für Sie.
Jedes Unternehmen ist innerhalb einer Woche nach Eröffnung bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden und zwar unabhängig davon, ob Personal beschäftigt wird oder nicht (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Füllen Sie dazu einfach das Anmeldeformular aus und senden es ggf. mit einer Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrages an uns.
Für Haushaltshilfen und Häusliche Pflegepersonen gelten gesonderte Regelungen und ein eigenes Anmeldeformular.
Hinweis: Versicherungsschutz für die Beschäftigten besteht ab Aufnahme der Tätigkeit, also nicht erst ab Anmeldung.
Bitte senden Sie die Anmeldung formlos an die unten stehenden Kontaktdaten.
Sobald die Anmeldung bei uns eingegangen ist, prüfen wir unsere Zuständigkeit. Fällt das Unternehmen in unsere Zuständigkeit wird es in das Mitgliederverzeichnis eingetragen und erhält eine Unternehmensnummer. Zudem benachrichtigen wir über die Zugehörigkeit zur KUVB bzw. Bayer. LUK und senden weitere Informationen über die Unfallversicherung und die Beiträge der Versicherung zu.
Bitte teilen Sie uns Änderungen jeglicher Art im Unternehmen oder der Einrichtung mit, wie z.B. Änderung der Tätigkeiten oder Beteiligungsverhältnisse, der Adresse oder Bankverbindung.
Die Zuständigkeit der KUVB oder der Bayer. LUK endet, wenn das Unternehmen vollständig eingestellt wird. Ein Ende der Mitgliedschaft kommt auch bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder einem Betriebsübergang in Betracht. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall (§ 192 Abs. 2 SGB VII).
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landesunfallkasse
80791 München
Tel.: 089 36093-430
Fax.: 08936093-500 287
E-Mail: mibei@ kuvb.de
Mitteilung über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften