Zeitlich gestaffelte Beitragserhebung bei der KUVB

 

Mitgliedsbetriebe der KUVB konnten in den Beitragsjahren 2022, 2023 und 2024 ihre Beiträge in vier Teilbeträgen entrichten.

Vor dem Hintergrund möglicher pandemiebedingter Finanzierungsprobleme der Kommunen wurde von Vorstand und Vertreterversammlung der KUVB die Möglichkeit der Anforderung des Beitrags in Teilbeträgen während des jeweiligen Beitragsjahres für die o.g. drei Jahre beschlossen (§ 185 Abs. 1 SGB VII). Die dafür erforderliche Satzungsänderung, inklusive deren Befristung auf drei Jahre, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales damals genehmigt.

Die mit der Satzungsänderung beschlossene gestaffelte Beitragserhebung sah die Anforderung des Beitrags in vier gleichen Teilbeträgen zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober des jeweiligen Beitragsjahres vor. Sie wurde regulär nur bei den größeren und mittleren Mitgliedern ab einer Beitragshöhe von 50.000 € eingeführt.

 

Nachdem die Satzungsänderung nur für die Jahre 2022, 2023 und 2024 galt, erhalten Sie im Dezember 2024 den Beitragsbescheid für das Beitragsjahr 2025 mit Fälligkeit der gesamten Beitragslast zum 15.01.2025 (§ 23 Abs. 3 SGB IV).

Die aktuelle Satzung können Sie hier einsehen.