Zeitlich gestaffelte Beitragserhebung bei der KUVB

 

Mitgliedsbetriebe der KUVB können in den Jahren 2022, 2023 und 2024 ihre Beiträge in vier Teilbeträgen während des jeweiligen Beitragsjahres entrichten.

Vor dem Hintergrund möglicher pandemiebedingten Finanzierungsprobleme der Kommunen wurde von Vorstand und Vertreterversammlung der KUVB die Möglichkeit der Anforderung des Beitrags in Teilbeträgen während des jeweiligen Beitragsjahres für zunächst drei Jahre beschlossen (§ 185 Abs. 1 SGB VII). Die dafür erforderliche Satzungsänderung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales genehmigt.

Die Beitragsbescheide wurden bisher im Dezember des Vorjahres mit Fälligkeit der gesamten Beitragslast am 15. Januar des Beitragsjahres zugestellt (§ 23 Abs. 3 SGB IV). Die mit der Satzungsänderung beschlossene gestaffelte Beitragserhebung sieht nun die Anforderung des Beitrags in vier gleichen Teilbeträgen zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober des jeweiligen Beitragsjahres vor. Sie wird regulär nur bei den größeren und mittleren Mitgliedern ab einer Beitragshöhe von 50.000 € eingeführt.

Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die gestaffelte Beitragserhebung vorliegen, können Sie den ab Dezember 2023 zugestellten Beitragsbescheiden für Ihre Kommune bzw. Ihr Unternehmen entnehmen. Bei einer gestaffelten Beitragserhebung werden im Beitragsbescheid die o.g. Fälligkeitstermine und die jeweiligen Teilbeträge aufgeführt.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mitglieder wurden aber zusätzlich zwei Optionen eröffnet.

  • Zum einen wird Mitgliedern mit einem geringeren Jahresbeitrag als 50.000 € die Teilnahme am Teilbetragsverfahren auf Antrag ermöglicht. Den Antrag können Sie schriftlich oder per E-Mail bis zum 9. Januar des jeweiligen Beitragsjahres stellen.
  • Zum anderen können auch große und mittlere Mitglieder ab einer Beitragshöhe von 50.000 € wie bisher eine vollständige Beitragszahlung zum Jahresanfang leisten. Hierbei bitten wir die Mitglieder, die uns für die Beitragszahlung ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt haben, bis zum 9. Januar des jeweiligen Beitragsjahres um Mitteilung, dass der vollständige Jahresbeitrag zum 15. Januar beglichen werden soll. Soweit der Beitrag von Ihnen überwiesen wird, freuen wir uns ebenfalls über eine Information vorab.