Saubere Sache – Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden

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Formulare

Anmeldeformular Privathaushalt

Beiblatt Anmeldeformular, wenn mehr als eine Beschäftigungsverhältnis besteht

SEPA-Basis-Lastschriftmandat für Privathaushalte KUVB

Änderungsmitteilung

Jährliche Aktualisierung, wenn mehrere Beschäftigungsverhältnisse vorliegen

Unfallanzeige

 

Mitteilung über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufgenossenschaften
Hier können Sie uns direkt kontaktieren sowie Anlagen beifügen.

 

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Im privaten Haushalt passieren die meisten Unfälle. Davor sind auch fleißige Helfer nicht geschützt – egal, ob sie ab und zu oder täglich beschäftigt sind. Die Haushaltshilfe stolpert über ein Stromkabel. Die Putzkraft stürzt von der Leiter. Der Babysitter verbrüht sich die Hand. Die Gartenhilfe schneidet sich mit der Heckenschere. Gut zu wissen, dass die Hilfe gesetzlich unfallversichert ist. Dazu muss sie die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber anmelden.  
Der Versicherungsschutz umfasst alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel Putzen, Kochen, Waschen, Betreuung von Kindern und Erwachsenen, Gartenarbeit, alle damit zusammenhängenden Wege wie zum Beispiel Einkäufe und die direkten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Weitere Informationen gibt`s in unserem Flyer mit Anmeldeformular.

Versichert sind alle im privaten Haushalt beschäftigten Personen, wie z. B. Haushaltshilfen, Kinderbetreuende, Putzkräfte oder Gartenhilfen - unabhängig vom Alter und der Höhe des Einkommens. Nicht versichert sind die Haushaltsführenden selbst und ihre Partner sowie Verwandte, die unentgeltlich im Haushalt helfen.

Ebenfalls sind Pflegekräfte versichert, wenn Sie mit dem Privathaushalt einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber, also die/der Haushaltsführende, ist verpflichtet, die Helfer anzumelden. Tun sie das nicht, dann müssen sie die Beiträge nachzahlen und mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € rechnen.
Sie müssen ihre Haushaltshilfe innerhalb einer Woche zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Die Arbeitszeit sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes bzw. die Sozialversicherungspflicht spielen dabei keine Rolle. Die Meldepflicht (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) ist auch unabhängig vom Abschluss einer privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung.
Mit der Anmeldung sind die Arbeitgeber alle Sorgen los. Zivilrechtliche Haftung für Schäden werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgelöst. Die Hilfe kann keine Schadensersatzansprüche gegen die Arbeitgeber richten.

Haushaltshilfen, die nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, muss die/der Haushaltsführende innerhalb einer Woche per Brief oder Fax direkt bei der KUVB anmelden. Die Beiträge werden direkt an uns gezahlt. Sie betragen in Bayern pauschal 90 € im Kalenderjahr bzw. 45 € (Stand 01.01.2025), wenn die Hilfe nicht mehr als zehn Stunden in der Woche tätig ist oder die Beschäftigung während des Kalenderjahres zusammenhängend sechs Monate nicht überschreitet.

Nähere Informationen, ob Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale oder bei der KUVB anmelden müssen, finden Sie hier.

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) mit einem Arbeitsentgelt von regelmäßig bis zu 556 € im Monat (Stand 01.01.2025) müssen bei der  Minijob-Zentrale  im Haushaltsscheckverfahren angemeldet werden. Auch eine kurzfristige Beschäftigung muss bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, wenn diese für maximal drei Monate, mit mind. fünf Arbeitstagen/Woche, oder 70 Arbeitstage, mit weniger als fünf Arbeitstagen/Woche, in einem Kalenderjahr nicht berufsmäßig ausgeübt wird, auch wenn dabei mehr als 556 € im Monat gezahlt werden.

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 556 € müssen wie bisher bei uns angemeldet werden.

Nähere Informationen, ob die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale oder bei der KUVB anzumelden ist, finden Sie hier.

Die Minijob-Zentrale zieht die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (1,6 % des Entgelts) zusammen mit den übrigen Abgaben zweimal im Jahr ein und leitet sie an uns weiter.

Machen Sie hier Ihre Haushaltshilfe in einfachen Schritten zum Minijobber.

Weitere Informationen
Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Tel. 0355 2902-70799
www.minijob-zentrale.de

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Beiträge werden ausschließlich von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber, d.h. der/dem Haushaltsführenden, getragen.

Im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Entgeltes und wird zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Für Haushaltshilfen, die nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, muss die/der Haushaltsführende als Arbeitgeber/-in die Beiträge direkt an die KUVB bezahlen. Die gesetzliche Unfallversicherung kostet derzeit nur 90 € im Kalenderjahr und ermäßigt sich auf 45 € (Stand 01.01.2025), wenn die Haushaltshilfe nicht mehr als 10 Stunden pro Woche tätig ist oder die Beschäftigung während des Kalenderjahres zusammenhängend nicht länger als sechs Monate angedauert hat.
Werden im Kalenderjahr verschiedene Haushaltshilfen nacheinander tätig, d. h. eine scheidet aus und wird durch eine andere ersetzt, so muss der Beitrag nur einmal bezahlt werden. Sind mehrere Personen gleichzeitig beschäftigt, so ist für jede ein Beitrag zu zahlen.

Sollte der jährliche Beitragsbescheid nicht die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen, weil z. B. kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht oder sich die Anzahl der Beschäftigten geändert hat, bitten wir, uns dies schriftlich mitzuteilen. Hierzu kann unsere Änderungsmitteilung genutzt werden.

Jeder Unfall, bei dem die Haushaltshilfe getötet oder so verletzt wurde, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, ist innerhalb von drei Tagen an uns zu melden. Das hierfür erforderliche Unfallanzeigen-Formular finden Sie bei uns im Bereich Service. Neben der Übersendung per Post oder Fax haben Sie auch die Möglichkeit, die Unfallanzeige elektronisch zu übermitteln. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Service-Seite "Extranet - Elektronische Unfallanzeige".

Wir übernehmen die Kosten der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, die Arzt- und Krankenhauskosten, Arznei- und Heilmittel, wenn nötig auch Geldleistungen wie Verletztengeld und Rente.

Unsere Kontaktdaten

Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

Abteilung Mitglieder und Beiträge
Ungererstr. 71
80805 München

Tel. 089 36093-432

Fax 089 36093-500432

E-Mail: haushaltshilfen@kuvb.de

Mitteilung über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften

Sicher leben im Haushalt

"Die meisten Unfälle passieren im Haushalt!" Dieses beinahe schon geflügelte Wort kennen Sie sicher. Und: Leider ist es wahr. Durch Unfälle im Haushalt sterben deutlich mehr Menschen als durch Unfälle im Straßenverkehr.

Viele Tipps und Broschüren zur Sicherheit im Haushalt finden Sie auf der Internetseite unserer Partnerorganisation Opens external link in new window"Aktion Das Sichere Haus" (DSH).