Neue Unternehmensnummer ab 2023

 

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen.

 

Warum wird die neue Unternehmensnummer eingeführt?

Ab dem Jahr 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Die Interaktion soll künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher ablaufen.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist in diesen Prozess eingebunden. Die einheitliche Unternehmensnummer löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab.

 

Welche Vorteile hat das neue Nummernsystem für die Betriebe?

Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitliche Unternehmernummer, sobald die Unfallversicherung über das erste Unternehmen einer Rechtsperson Kenntnis erlangt. Sie ist Teil der Unternehmensnummer, um die es hier geht.
Die Unternehmernummer wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt ab Vergabe dauerhaft. Die Nummer bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. So wird die Übersichtlichkeit verbessert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das Zentrale Unternehmerverzeichnis zukünftig mit anderen Registern zu verknüpfen. Bürokratiekosten sinken, weil die Entgeltabrechnungsprogramme auf Seiten der Unternehmen künftig nicht mehr unterschiedlich definierte Mitgliedsnummernformate bedienen müssen.

 

Wie sieht die neue Unternehmensnummer aus?

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten 12 Ziffern bilden die hier schon beschriebene Unternehmernummer. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer oder eine Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.

 

 

Die Unternehmensnummer löst die Mitgliedsnummer ab. Wie funktioniert der Übergang?

Die Umstellung erfolgt automatisch vor dem 1. Januar 2023. Betriebe benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel die UV-Jahresmeldung oder Lohnnachweise zu übermitteln. Die KUVB und die Bayer. LUK informierten ihre Mitgliedsbetriebe im Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel. Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Unternehmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Entgeltnachweise zuordnen zu können.

 

Was müssen Unternehmerinnen und Unternehmer tun?

Sie nutzen einfach die neue Unternehmensnummer an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden. Sobald Sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir, die Inhalte aufmerksam zu prüfen. Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

 

Wohin können sich Unternehmen wenden, wenn Fragen dazu haben?

Unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Mitglieder und Beiträge helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

E-Mail: mibei@kuvb.de

Tel.: 089 36093-430

Fax.: 08936093-500 287

 

Weitere Informationen hält die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereit. 

Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.