Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist nicht mehr gültig. Sie ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten:
In Bezug auf Covid-19 rückt damit das Ermessen der Arbeitgebenden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in den Fokus.
Hinweise und Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des BMAS:
Stand: Februar 2023