Nach § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz liegt sexuelle Belästigung vor, wenn „[...] ein unerwünschtes, sexuelles Verhalten..., bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird [...]“.
Auch in unseren Mitgliedsbetrieben kommt sexuelle Belästigung vor, das zeigen die Befragungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Der Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt Antworten auf viele Fragen rund um das Thema. Um nur einige zu nennen: Was ist überhaupt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Welche Ursachen und Folgen hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Was können Betroffene tun und was ist zu beachten? Wichtig auch: Wo bekommen Betroffene Hilfe und Beratung?
Des Weiteren wird über Pflichten und Möglichkeiten von Arbeitgebern informiert.
Die Broschüre „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte“ finden Sie hier.