Nach und nach sollen hier Beispiele guter Praxis aus unseren Mitgliedsbetrieben zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eingestellt werden.
Die Unfallversicherung Bund und Bahn hat auf ihrer Homepage Beispiele veröffentlicht. Sie finden diese unter der Rubrik Broschüren und Praxishilfen unter folgendem Link.
Wenn Sie Interesse haben, dass Ihr Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als gutes Beispiel für andere Mitgliedsbetriebe dient, dann setzen Sie sich bitte mit uns unter arbeitspsychologie@ in Verbindung. Veröffentlicht werden sollen die Branche und Größe (Anzahl der Mitarbeitenden) des Unternehmens, die Durchführung der verschiedenen Schritte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die Darstellung der Methode, die Darstellung abgeleiteter und umgesetzter Maßnahmen sowie eine Prozessreflexion (Was ist gut gelaufen? Was waren Stolpersteine?). kuvb.de
Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung anonym. Sollten Sie ausdrücklich die Nennung eines Firmennamens oder der Nennung eines Ansprechpartners für Rückfragen wünschen, dann vermerken Sie dies bitte ausdrücklich.
In einem Lehrbetrieb aus dem öffentlichen Dienst mit rund 45 Beschäftigten wurde zunächst ein Steuerungsgremium gebildet. An diesem nahmen teil: die stellvertretende Betriebsleitung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Vertreter der Personalvertretung, die Betriebsärztin und ein Sicherheitsbeauftragter. Die Organisation des Prozesses lag überwiegend bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berichtete zunächst über das Ziel der Gefährdungsbeurteilung, um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gremiums auf einen Stand zu bringen. Anschließend stellte er mögliche Methoden zur Erfassung der psychischen Belastungen vor.
Das Gremium einigte sich auf folgendes Vorgehen: zunächst wurde ein Fragebogen (Prüfliste der UV Bund und Bahn), eingesetzt, um anschließend in Abhängigkeit von den Ergebnissen in einzelnen Bereichen moderierte Mitarbeiter-Workshops durchzuführen. Zudem wurde ein Budget für mögliche Maßnahmen seitens der Betriebsleitung bereitgestellt.
Die Einteilung erfolgte in vier Tätigkeitsgruppen:
• Lehrendes Personal
• Verwaltung
• Haustechnik
• Führungskräfte
Die Ergebnisse der Befragung wurden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewertet und bei einer Personalversammlung vorgestellt. Es zeigte sich, dass vor allem bei einer Tätigkeitsgruppe, nämlich dem lehrenden Personal, erhebliche Fehlbelastungen vorlagen (insbesondere hinsichtlich Termin- und Zeitdruck). Daraufhin wurde ein moderierter Workshop mit 7 Vertretern dieser Tätigkeitsgruppe durchgeführt. Zur Moderation wurde eine externe Arbeitspsychologin herangezogen, auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit nahm an dem 3-stündigen Gespräch teil. Im Anschluss wurden die Ergebnisse des Workshops von der Fachkraft für Arbeitssicherheit den beiden direkten Vorgesetzten der Beschäftigten vorgestellt und besprochen.
Der Maßnahmenplan für alle Tätigkeitsgruppen wurde vom Steuerungsgremium im Detail erarbeitet. Die Befragung soll zu Evaluationszwecken nach 2 Jahren wiederholt werden.
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Praxisbeispiel: