Verfahren für Klein- und Kleinstbetriebe

Insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe stehen oft vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Erfassung psychischer Belastungen geht. Grundsätzlich gilt: die Gefährdungsbeurteilung muss nicht aufwändig sein!

Es existieren Verfahren extra für Betriebe, die weniger als 10 oder 50 Beschäftigte haben oder mit kleinen Gruppen dieser Größenordnung arbeiten. Für kleinere Betriebe eignen sich insbesondere moderierte Mitarbeiterworkshops.

Informationen zum konkreten Vorgehen finden Sie in den beiden folgenden Broschüren (bestellbar über die KUVB/ Bayer. LUK):

Broschüre: „So geht's mit Ideen-Treffen -für Wirtschaft, Verwaltung und Handwerk -Ihr Instrument für die Gefährdungsbeurteilung und vieles mehr."

Die DGUV Information 206-007 stellt das Instrument „Ideen-Treffen“ vor, bei dem es sich um Mitarbeiterworkshops handelt. In der Broschüre wird die konkrete Vorgehensweise für den Ablauf vorgestellt. Außerdem beinhaltet das Heft Arbeitsmaterialien, die in den Workshops eingesetzt werden können. Insbesondere für kleine Betriebe sind die Ideen-Treffen ein effizientes Verfahren, um die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durchzuführen.

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Hier ist eine Verlinkung auf die Broschüre "Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen"

Broschüre: „Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“

Die kompakte Handlungshilfe kombiniert die Prüfliste Psychische Belastung der Unfallversicherung Bund und Bahn mit einem Moderationsverfahren. Es wird anschaulich erläutert, wie man als Unternehmerin oder Unternehmer in fünf Schritten zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kommt. Die Broschüre enthält einen Anhang für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

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