Der Bereich der Entsorgung umfasst die Bereiche Abfall und Abwasser.
Die Abfallwirtschaft wiederum wird unterteilt in:
1. Abfallsammlung
2. Abfallsortierung und Kompostierung
3. Thermische Verwertung und Deponierung
Die schwerpunktmäßigen Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten bilden die Müll- und Kompostabfuhr, die Müllverbrennungs- und Kompostieranlagen, Deponien sowie die Straßenreinigung.
Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden im Sachgebiet "Abfallwirtschaft" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Wir haben im Folgenden die wichtigsten Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich "Abfallentsorgung" zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Druckschriften, die Sie direkt bei der DGUV bestellen, müssen Sie dort bezahlen. Die meisten Publikationen können Sie auch bei uns beziehen - und das in der Regel kostenfrei.
Bei Fragen zur Bestellung hilft Ihnen gerne unser Medienversand.
Unternehmen tragen die zentrale Verantwortung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese umfasst weit mehr als die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – Ziel eines jeden Unternehmens muss es sein, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefahren an Leib und Leben geschützt sind.
Praxisgerechte Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier.
Quecksilber ist in geringen Mengen in Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) und Leuchtstoffröhren (auch Kaltkathodenröhren zur Hintergrundbeleuchtung von LCD-Flachbildschirmen) enthalten.
Beschädigte (zerbrochene) Leuchtstofflampen können jedoch Quecksilberdämpfe freisetzen. Deshalb gehören quecksilberhaltige Leuchtmittel nicht in den Hausmüll, sondern müssen über geeignete Sammelstellen (Wertstoffhöfe, Einzelhandel, Entsorgungsbetriebe) möglichst zerstörungsfrei entsorgt werden. An Sammelstellen, insbesondere in geschlossenen Räumen, und beim Recycling gebrauchter Leuchtmittel und LCD-Geräte ist mit Belastungen durch Quecksilber zu rechnen.
Was es hierzu zu beachten gilt, finden Sie in der DGUV Information 213-732 "Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln".
In zahlreichen Betrieben und Einrichtungen werden akkubetriebene Arbeitsmittel eingesetzt.
Welche Vorteile diese Geräte haben und was bei der Benutzung von Lithim-Ionenakkus zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Ferner enthält die DGUV Information 205-041 "Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien" allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen.
Die Unfallkasse Hessen bietet ein Unterweisungsmodul für Entsorgungsbetriebe zu Themen wie Rückwärtsfahren, Verhalten an der Schüttung, Trittbrettfahren und Sperrmüllsammlung an.
Die Thematik des Rückwärtsfahrens ist immer wieder ein Diskussionspunkt in kommunalen Einrichtungen und Betrieben. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich u.a. hier diesem Thema angenommen.
Einsatz von Rückfahrassistenzsystemen (RAS) an Abfallsammelfahrzeugen: Das Sachgebiet Abfallwirtschaft der DGUV bietet Ihnen hier weitere Informationen.
DGUV Test (Prüf- und Zertifizierungsstelle – Verkehr und Landschaft) hat die „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge“ veröffentlicht.
Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Stand: August 2025