Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zum 5. Juli 2024 die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben aus der alten Unfallverhütungsvorschrift sind zwischenzeitlich in das staatliche Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeflossen und die Vorschrift ist damit in ihrer bisherigen Form überholt.
Zur Unterstützung der Unternehmen haben die Unfallversicherungsträger eine DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ erarbeitet. Sie erläutert die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Normen sowie weitere verbindliche Regelungen und vermittelt damit passgenau die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für das Verwenden von Flüssiggas.
Die neue DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ steht auf folgender Seite zum Download bereit:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3406/verwendung-von-fluessiggas
Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)
Sonstige Informationen hierzu:
In zahlreichen Betrieben und Einrichtungen werden akkubetriebene Arbeitsmittel eingesetzt.
Welche Vorteile diese Geräte haben und was bei der Benutzung von Lithim-Ionenakkus zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Die DGUV Information 203-063 - "Gefährdungen und Belastungen in der Abwasserentsorgung" wurde überarbeitet. Sie enthält den allgemeinen Gefährdungskatalog für die Abwasserentsorgung einschließlich Beispielen angepasster Schutzmaßnahmen und unterstützt somit Unternehmer und Unternehmerinnen bei der Erstellung von arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilungen.
Gerade bei Außeneinsätzen ist die geeignete Bekleidung wichtig. Eine Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb bzw. Ihre Einrichtung finden Sie hier.
Das Sachgebiet Explosionsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert in einem Fachbereich AKTUELL über das Thema "Explosionsschutz an Batterieladestationen".
Hierin wird u.a. auf die Anforderungen an Räume und Bereiche mit Batterieladestationen sowie die Vermeidung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (Lüftung) thematisiert.
Die Unfallkasse Nord hat anhand von Auftriebversuchen die Funktionsfähigkeiten von Arbeitssicherheitswesten (275 N und 150 N Auftrieb) in belüfteten Abwasserbecken getestet.
Das zugehörige Video dazu finden Sie hier.
Der neue DGUV Grundsatz 301-005 ist erschienen und erleichtert die Auswahl und die Qualifizierung geeigneter Personen zum Führen von Hydraulikbaggern und Radladern.
Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Detailliert werden die Themen Einteilung von Atemschutzgeräten, Auswahlprozess, Anpassungsüberprüfung, Benutzung, Gebrauchsdauer, arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungsuntersuchung sowie Funktionsbeschreibung der Atemschutzgeräte behandelt. Die Regel wurde gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 umfangreich aktualisiert.
Jede dritte anerkannte Berufskrankheit war 2018 „Lärmschwerhörigkeit“.
Diese DGUV Information 209-023 wendet sich deshalb an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten – in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die DIN 13157 (Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C) sowie die DIN 13169 (Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E) wurden geändert.
Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster; die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen.
Die geänderten Inhalte der Verbandkästen gibt die nachfolgend dargestellte Liste wieder, wobei die Änderungen farblich hervorgehoben sind.
Anwendungsbeginn dieser Normen ist der 01.11.2021. Für beide Normen besteht je eine Übergangsfrist bis 30.04.2022.
Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.
Die DGUV Information 212-016 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Auswahl und Verwendung von Warnkleidung, die der Norm DIN EN ISO 20471 entspricht. Schwerpunkte der Information sind neben der detaillierten Darstellung der generellen Anforderungen an Warnkleidung die Auswahl von Warnkleidung für Arbeiten im Straßenverkehrsbereich sowie im Bereich von Bahnen. Zudem sind Hinweise zur Beschaffung, Pflege und Lagerung von Warnkleidung in der Information enthalten.
Im Vergleich zur letzten Ausgabe dieser DGUV Information wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:
Zur Verbesserung der Gesprächskultur im Betrieb können Sie die kommmitmensch-Dialoge nutzen. Hierzu sollen eigens zusammengestellte Teams über erlebte Situationen sprechen, in die Diskussion einsteigen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten. Passend zur aktuellen Situation ist dies auch digital möglich.
Um Betriebsunfälle zu vermeiden, ist es wichtig, die Themen regelmäßig anzusprechen. Mithilfe der kommmitmensch-Dialogkarten können Sie Ihre Gespräche über Sicherheit und Gesundheit um die unfallträchtigen Themen Absturz und Verkehr erweitern. Ergänzt wurden diese nun um das Thema Gewalt.
Die Karten stehen als PDF-Datei zum Download bereit. Drucken Sie die Karten bei Bedarf aus und verwenden Sie sie als Ergänzung zu Ihrer Dialogbox.
Rettungswesten und Schwimmhilfen, zusammengefasst als persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, kommen als Schutzmaßnahmen bei Arbeiten am und auf dem Wasser zum Einsatz, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die überarbeitete Ausgabe der DGUV Regel 112-201 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei der Auswahl und Benutzung dieser persönlichen Schutzausrüstungen. Unter anderem werden die Themen Kennzeichnung, Unterweisung, Prüfung und Kombinationen mit anderen PSA detailliert behandelt. (Quelle: DGUV)
Hier geht's zum Download.
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind - insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.
Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand Dezember 2010)“. Beide dieser vorhergehenden Schriften werden mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen. (Quelle: DGUV)
Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
(Quelle: DGUV)
Die DGUV Regel 103-602 Branche Abwasserentsorgung beschreibt die Gefährdungen sowie die zu treffenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Dabei reichen die Gefährdungen in der Branche von biologischen und chemischen Gefahrstoffen sowie Explosionsgefahren. Insbesondere wird auf die Themen Arbeiten in umschlossenen Räumen sowie das Retten von Beschäftigten aus Kanälen und Schächten eigegangen. [DGUV]
Stand: Juli 2024