Beschäftigte in Bädern und auch Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts im Schwimmbad sind gesetzlich unfallversichert. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind allerdings nicht zuständig für den öffentlichen Badebetrieb.
Heutzutage erwarten die Besucher von Frei- und Hallenbädern einen besonders hohen Freizeit- und Erlebniswert. Diesem Anspruch müssen die Bäder mittels ihrer baulichen Gestaltung sowie ihrer Einrichtungen gerecht werden. Die Beschäftigten der Bäder sind bei ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Das Ausrutschen bedingt die meisten Unfälle. Darüber hinaus stellt auch der Umgang mit Chemikalien, etwa zur Reinigung oder zur Wasseraufbereitung, ein beachtliches Unfall- und Verletzungsrisiko dar.
Wir haben einige Informationen rund um die Sicherheit von Bädern für Sie zusammengestellt:
Diese finden Sie unter Vorschriften und Informationen
Bei Bestellungen hilft Ihnen gerne unser Medienversand.
Wir bieten für diesen Bereich auch spezielle Seminare an. Haben Sie Interesse? Dann schauen Sie doch mal in unser Seminarprogramm.
Weitere nützliche Hinweise für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bädern finden Sie unter: