In modernen Gemeinden ist der flexible Einsatz aller Beschäftigten in Bauhöfen gefordert. Das Arbeitsgebiet auf dem Bauhof zeichnet sich durch eine besondere Vielseitigkeit aus und umfasst Tätigkeitsfelder zahlreicher Handwerksberufe. Die Beschäftigten sind bei ihrer täglichen Arbeit sowohl mit physischen als auch psychischen Gefahren bzw. Belastungen konfrontiert.
Wir haben im Folgenden die wichtigsten Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich "Bau- und Betriebshöfe" zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Druckschriften, die Sie direkt bei der DGUV bestellen, müssen Sie dort bezahlen. Die meisten Publikationen können Sie auch bei uns beziehen - und das in der Regel kostenfrei.
Bei Fragen zur Bestellung hilft Ihnen gerne unser Medienversand.
Gefährlicher Arbeitsplatz Straße: Für Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst ist das Risiko, einen schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfall zu erleiden, im Vergleich zu anderen Berufsgruppen um ein Vielfaches höher.
Um die Arbeitssicherheit auf Bayerns Bundes- und Landstraßen zu verbessern, hat die KUVB/Bayer. LUK in Zusammenarbeit mit den Unfallkassen Nordrhein-Westfalen und Hessen das Projekt „Sicherer Arbeitsraum Straße“ ins Leben gerufen. In diesem Rahmen haben wir den sogenannten „Risiko-Parcours“ entwickelt. Hier können die Beschäftigten aktiv erlernen, gefährliche Situationen besser einzuschätzen und größere Handlungssicherheit gewinnen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an praevention@ kuvb.de
Die KUVB bezuschusst Kurse für Fahrsicherheitstrainings für die rechtzeitige Vorbereitung auf den Winterdienst. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte der Kommunen, die nur selten Räum-LKWs fahren und daher einen besonderen Schulungsbedarf aufweisen.
Das sind die Eckpunkte der Förderung:
Fördersumme
150 € zzgl. MwSt. pro teilnehmender Person.
Teilnahmevoraussetzung
Bei uns versicherte Fahrerinnen und Fahrer, die außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW steuern und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind.
Anmeldung (vor Kursbeginn)
Die Anmeldung erfolgt in eigenverantwortlich organisierten Gruppen von 10 - 12 Personen direkt beim Anbieter. Zur Wahrung der Qualität ist es notwendig, dass es sich um einen Anbieter handelt, der über den DVR qualitätsgesichert ist. Trainings bei anderen Anbietern können leider nicht bezuschusst werden.
Voraussetzung für die spätere Auszahlung der Förderung ist, dass Sie uns bitte die Anmeldebestätigung des Anbieters zeitnah zusenden.
» Einzureichende Unterlagen an FST-Winterdienst@: kuvb.de
1. Anmeldebestätigung des Anbieters (für Fahrsicherheitstrainings mit eigenen Winterdienst-LKW)
2. Nachweis, dass der Trainingsanbieter DVR qualitätsgesicherter Anbieter ist
3. Erklärung des Unternehmers (z.B. Bürgermeister/-in), dass die geschulten Personen außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW steuern
4. Namensliste der max. 12 zu fördernden Personen
Sie erhalten daraufhin von uns eine Bestätigung der maximal geförderten Personenzahl.
Hinweis: Sofern wir im Vorfeld keine Anmeldebestätigung des Anbieters von Ihnen erhalten haben, behalten wir uns vor, die Auszahlung der Förderung abzulehnen.
Abrechnung
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach dem Besuch des Fahrsicherheitstrainings auf Basis der uns eingereichten Rechnung des jeweiligen Trainingsanbieters und der Teilnahmebescheinigungen, die Sie uns bitte zusenden an FST-Winterdienst@. kuvb.de
Bitte beachten Sie:
- Pro Jahr und Kommune werden maximal 12 Personen bezuschusst.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Fahrsicherheitstrainings, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.
In zahlreichen Betrieben und Einrichtungen werden akkubetriebene Arbeitsmittel eingesetzt.
Welche Vorteile diese Geräte haben und was bei der Benutzung von Lithim-Ionenakkus zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Ferner enthält die DGUV Information 205-041 "Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien" allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen.
Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)
Sonstige Informationen hierzu:
Stand: April 2025